Bei dem Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften jeweils zur Hälfte zwischen den Ehepartner geteilt.
Dabei muss eine sogenannte Zielversorgung vorhanden sein, wo der Ausgleichswert übertragen werden kann. Wenn z. B. beide Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung haben, ist es für diese Anwartschaften auch das Konto bei der Deutschen Rentenversicherung des jeweils anderen.