Die Konten bei der Scheidung

cheque-guarantee-card-229830_640Bei der Scheidung muss auch geklärt werden, wie das gemeinsame Konto aufgeteilt wird, wem das Geld auf den Konten überhaupt gehört und wer ein eventuelles „Minus“ ausgleichen muss.

Fangen wir mit dem sogenannten Einzelkonto an:

Gehört das Geld wirklich dem Kontoinhaber?
Grundsätzlich gehört das Geld dem Kontoinhaber, auch wenn der andere Ehegatte eine Kontovollmacht hat. Anderseits ist der Kontoinhaber natürlich auch alleine für die Schulden zuständig.

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