Gerade im Familienrecht bietet die Mediation eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber gerichtlichen Auseinandersetzungen. Denn Trennung und Scheidung zählen zu den am meisten belastenden Ereignissen im Leben. Die Beteiligten durchleben existenzielle Vertrauenskrisen, sie fürchten sich vor dem Verlust ihres Freundes- und Bekanntenkreises und ihres sozialen Umfelds. In vielen Fällen ist eine Trennung auch mit Angst vor finanziellen Sorgen verknüpft. Kinder bis zum Schulkindalter sind dabei besonders betroffen. Die Trennung der Eltern erlebt ein Kind oft als von ihm verschuldet und als Bestrafung. Zudem werden die Trauer, die Ängste und Aggressionen des Elternteils, bei dem es lebt, übernommen und als eigene erlebt. Nach einer Trennung ist das Spektrum regelungsbedürftiger Aspekte sehr groß. Typische Themenbereiche sind z. B. Verantwortung für die gemeinsamen Kinder, Lebensunterhalt, berufliche Situationen, Wohnsituation der einzelnen Familienmitglieder, Wohnungseinrichtung, Vermögen/Schulden, Versicherungen, soziales Umfeld.
Ihr Ergebnis
10% vom Gegenstandswert Ehesache:
* Bei einer Ehe unter drei Jahren wird davon ausgegangen, dass die Ehegatten nicht die Durchführung des Versorgungsausgleichs wünschen; bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Notarvertrag wird der gesetzliche Mindestwert von 1.000 € in Ansatz gebracht; ebenso gilt dieser gesetzliche Mindestwert von 1.000 € bei einer Ehe über drei Jahren, wenn der Versorgungsausgleich durch notarielle Urkunde ausgeschlossen ist.
** Die Gerichtskosten sind von beiden Ehegatten hälftig zu tragen. Der Antragsteller muss diese Gerichtskosten zunächst verauslagen und erhält am Ende des Verfahrens die anteiligen Gerichtskosten erstattet.
*** Ausgegeben werden die Rechtsanwaltsgebühren für einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten für beide Eheleute. Für den Fall, dass beide Eheleute jeweils einen Anwalt beauftragen, fallen die Anwaltskosten zwei Mal an. Für die Durchführung des Scheidungsverfahrens ist grundsätzlich bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch einen Ehegatten erforderlich.