Bundesverfassungsgericht hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt zurzeit über die Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes. Das Land Hamburg hatte gegen das Gesetz geklagt, das von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung unter Drängen von der CSU im August 2013 eingeführt wurde.
Das Betreuungsgeld wird an Eltern von Kindern im 15. bis zum 36. Lebensmonat gezahlt, die ihre Kinder nicht in eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte oder zu einer Tagesmutter geben. Zurzeit erhalten ca. 400.000 Familien in Deutschland das Betreuungsgeld.
Damit könnte jedoch demnächst bald Schluss sein. Die Richter hatten in der mündlichen Verhandlung am 14.04.2015 bereits erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Zum einen könnte der Bund bereits nicht zuständig zum Erlass des Gesetzes gewesen sein (sog. Gesetzgebungskompetenz). Die Kinderbetreuung fällt nämlich in den Bereich der öffentlichen Fürsorge. Hier darf die Bundesregierung nur Gesetze erlassen, wenn die Regelung „zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich“ ist, d.h. wenn es dem Ausgleich von bestehenden Ungleichgewichten zwischen den einzelnen Regionen in Deutschland dient. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Kita-Plätze in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich stark ausgebaut worden wären. Ein solches Ungleichgewicht lässt sich aber tatsächlich nur schwer nachweisen.
Zum anderen habe das Gesetz auf Frauen und Männer unterschiedliche Auswirkungen. Es festige bestehende Rollenbilder und verstoße so gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz. Mütter würden dadurch vom Berufsleben fern gehalten und „an den Herd gefesselt“ (deswegen auch „Herdprämie“).
Zwar wird in Karlsruhe noch verhandelt und bis zum endgültigen Urteil wird noch einige Zeit vergehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Eltern in Zukunft kein Betreuungsgeld mehr erhalten ist jedoch relativ hoch. Für diejenigen Eltern, die ihr Kind dennoch weiter zu Hause betreuen wollen, würde dies eine finanzielle Einbuße von 150 Euro pro Monat bedeuten. Wer einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter bekommt muss für diesen zwar auch bezahlen (die Kosten variieren je nach Gemeinde und Zahl der Kinder), hat dafür aber auch wieder mehr Zeit zu Arbeiten.
Quellen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-015.html
http://www.netmoms.de/magazin/kinder/kindergarten/kosten-fuer-den-kindergarten/