Fall
Der Anwalt Rolf Meyer-Müller* und seine Ehefrau Petra Schmidt wollten sich einen gemeinsamen Nachnamen schmieden. Die Zahnärztin wollte Meyer-Müller-Schmidt mit Nachnamen heißen und diesen Namen auch in Ihrem Beruf benutzen. Es sollte also kein gewöhnlicher Doppelname sein, sondern ein „Dreifachname“.