Ehevertrag – ein MUSS?

UnbenanntBei einer Hochzeit – dem schönsten Tag im Leben – hat das Paar natürlich andere Gedanken als Scheidung, Güterrecht und Ehevertrag.
Die Statistiken verzeichnen allerdings, dass jede dritte Ehe geschieden wird. Demnach ist es nicht völlig abwegig am Anfang der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen.
Denn wenn die Scheidung erst einmal vor der Tür steht, ist die Situation schon angespannt genug und selten ist man zu fairen Entscheidungen fähig.

Und für den schönen Fall, dass die Ehe bis „euch der Tod euch scheidet“ hält, verstaubt der Ehevertrag und stört niemanden.

  • Allgemeines

In dem Ehevertrag, der notariell beurkundet werden muss, können Regelungen zum Güterrecht, zum Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüche festgehalten werden, die im Falle einer Scheidung gelten sollen.

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Berechnung des Kindesunterhalts

von Sigrid Pfeiffer
von Sigrid Pfeiffer

 

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Entscheidung -XII ZB 39/11- beschlossen, dass bei der Berechnung des Kindesunterhalts ein fiktives Einkommen nur berücksichtigt wird, wenn eine reale Beschäftigungschance des arbeitslosen Unterhaltspflichtigen besteht.

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Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bleibt auch bei ehebedingtem Arbeitsplatzwechsel bestehen

BüroDer BGH hat in seinem Urteil vom 13.03.2013 -XII ZB 650/11- entschieden, dass der Ehepartner nach der Scheidung einen nachehelichen Unterhaltsanspruch hat, wenn der Ehepartner währende der Ehe ehebedingt seinen Arbeitsplatz wechselt und dadurch einen Nachteil erleidet.

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