Kukukskinder: Der Albtraum schlechthin!

Kuckuckskinder
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Der BGH stärkt die Rechte der Männer, denen ein Kukukskind untergeschoben wurde!

Für den vermeintlichen Kindesvater ist es der wahre Albtraum getäuscht und betrogen worden zu sein und womöglich erst nach Jahren zu erfahren, ein sog. Kukukskind großgezogen zu haben. Für den vermeintlichen Vater, aber auch für das betroffene Kind hat dieser Umstand verständlicherweise in der Regel dramatische Folgen.

Viele Männer fühlen sich belogen und brechen die Beziehung zum Kind ab. Die Beziehung zwischen dem vermeintlichen Vater und dem Kind zerreißt. Dieses verliert neben seiner Bezugsperson auch die bisherigen Unterhaltsansprüche und oft seine finanzielle Absicherung.

Der BGH hat jetzt in einer aktuellen Entscheidung die Rechte der betroffenen Männer gestärkt, indem die Kindesmutter verpflichtet wird, den Namen des Erzeugers bekannt zu geben. Die Kindesmutter hat demnach nicht das Recht den Namen des Mannes zu verheimlichen, der das Kind gezeugt hat (BGH XII ZR 136/09).

Damit steht fest, dass sich die Mutter eines Kukuskindes nicht auf Ihre Privatsphäre berufen kann. Vielmehr muss dem vermeintlichen Vater die Gelegenheit gegeben werden, auch gegen den biologischen Vater vorzugehen, um eventuelle Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

Im vorliegenden Fall hatte die Kindesmutter behauptet, ein früherer Partner sei der Vater den Kindes. Dieser erkannte daraufhin die Vaterschaft an und zahlte rund 4500 Euro an die Kindesmutter für die Erstausstattung sowie Kindes- und Betreuungsunterhalt. Erst später stellte sich dann nach einem entsprechenden Vaterschaftstest heraus, dass der angebliche Kindesvater als Erzeuger nicht in Betracht kam.

Die Kindesmutter bezog zwar Kindesunterhalt von dem biologischen Vater des Kindes, verweigerte aber die Bekanntgabe des Namens, nachdem der frühere Partner sein Geld zurückverlangte. Auch hat die Kindesmutter offensichtlich keine Veranlassung gesehen, ein gerichtliches Verfahren zur endgültigen Feststellung der Vaterschaft einzuleiten.

Der BGH hat nunmehr zu Recht die Rechte der betrogenen Männer gestärkt und verpflichtet die betroffenen Frauen dabei zu helfen, die wirtschaftlichen Schäden der Männer abzuwenden.

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1 Gedanke zu „Kukukskinder: Der Albtraum schlechthin!“

  1. Ein Schritt in die richtige Richtung. Vielleicht können so einige Enttäuschungen (für Väter und Kinder) etwas gemildert werden.

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