Ehepartner hat Haus leer geräumt und mein Kind mitgenommen! Was kann ich tun?

Ein wahrer Albtraum: Man freut sich auf den Feierabend, kehrt nichtsahnend nach Hause zurück und dann das: Möbelstücke, Wertsachen, Dokumente, einfach alles ist weg – das ganze Haus wurde vom Ehepartner leer geräumt. Auch jede Spur vom gemeinsamen Kind fehlt.

Welche Rechte hat man in einer solchen Situation?

Man kann zunächst alle Gegenstände, an denen man Eigentum besitzt, heraus verlangen. Entgegen landläufiger Meinung wurde ohne Ehevertrag meistens NICHT gemeinschaftliches Eigentum an Gegenständen begründet, die man während der Ehe erworben hat. Hat man z.B. einen Kleiderschrank für das Ehezimmer gekauft, ist man alleiniger Eigentümer geworden. Der ausgezogene Ehepartner wird allein deswegen schon vieles zurückgeben müssen. Ein Recht auf Haushaltsgegenstände kann sogar selbst dann bestehen, wenn sie im gemeinsamen Eigentum stehen, solange man nur auf sie angewiesen ist. Im Übrigen müssen Haushaltsgegenstände geteilt werden.

Indem der Ehepartner das Kind ohne Absprache in eine andere Wohnung mitgenommen hat, wird zudem das Sorgerecht des anderen Elternteils verletzt. Schließlich kann das Verhalten des ausgezogenen Ehepartners auch dazu führen, dass er unter Umständen seines Unterhaltsanspruchs wegen groben Fehlverhaltens verlustig geht.

Beachten Sie aber bitte auch hier: Jeder Einzelfall  kann Ihnen nur professionelle Rechtsberatung durch einen Anwalt helfen.

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