Macht man sich durch Ehebruch eigentlich strafbar?

Es ist noch gar nicht so lange her, dass man wegen Fremdgehens hinter Gittern kommen konnte. Noch vor 40 Jahren gab es den § 172 StGB, der den Ehebrecher mit 6 Monaten Gefängnis bestrafte. Nachdem dieser Paragraph durch den Gesetzgeber aufgehoben worden ist, wird heute oft lapidar gesagt, dass der Ehebruch straflos sei.

Ganz so einfach ist es dann aber nicht. Findige Gerichte fanden nämlich immer wieder Mittel und Wege, einen Ehestörer ohne Hilfe von § 172 StGB zu bestrafen. Man griff dafür auf den Beleidigungstatbestand des § 185 StGB zurück: In den 50er und 60er Jahren urteilten die Gerichte mehrmals, dass das ehebrecherische Verhältnis eine Beleidigung des treuen Ehepartners darstelle (BGH NJW 1952, 476; BayObLG GA 1963, 20 f). Zuletzt urteilte das OLG Zweibrücken Anfang der 70er Jahre, dass trotz Aufhebung des Ehebruchsparagraphens der Ehebruch als Beleidigung strafbar bleibe, wenn besondere Umstände vorliegen (NJW 1971, 1225).

Seit diesem Urteil ist es um die Strafbarkeit des Ehebruchs still geworden. Ob heute ein Gericht den Ehebruch noch als Beleidigung qualifizieren würde, ist wohl äußerst zweifelhaft, aber nicht auszuschließen.

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3 Gedanken zu „Macht man sich durch Ehebruch eigentlich strafbar?“

  1. Über die schweren Folgen von Ehebruch scheint sich kaum jemand bewust. Genverschleppung. Behinderte Kinder als Folge von multipler Genverbreitung verschiedener Männer in einer Frau. Vaterschaftsklärung. Domino-Effekt zukünftiger Generationen.

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