Nach der Scheidung Versicherungsschutz nicht vergessen

Nach der Scheidung müssen nicht nur die Renten aufgeteilt werden, sondern auch die Versicherungen neu geprüft werden.

Eigentum, Kinder und Unterhaltsansprüche – sind womöglich die häufigsten Themen worüber sich die Scheidungspaare Gedanken machen. Allerdings ist es auch unbedingt nötig, sich unmittelbar nach der Scheidung um die Versicherungen zu kümmern, was bei all dem Stress und den Unannehmlichkeiten einer Scheidung nicht selten in Vergessenheit gerät.

Bis zur Scheidung reichen Versicherungsverträge für beide Partner, auch wenn sie bereits getrennt leben. Aber schon mit dem Tag der rechtskraft Scheidung kann nur noch der Versicherungsnehmer den bisherigen Vertrag weiterführen.

So endet für den Partner, der nur mitversichert war z.B. der Schutz der gemeinsamen Privathaftpflichtversicherung. Zwar ist dieser Schutz gesetzlich nicht vorgeschrieben, sollte aber in keinem Haushalt fehlen. Darum sollten beide Partner nach der Scheidung – oder um weitere Streitigkeiten zu vermeiden, schon vor der Scheidung – eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

Auch andere Privatversicherte brauchen neuen Versicherungsschutz z.B. wenn der eine Ehepartner Beamter war und der andere dadurch Anspruch auf Beihilfen zu Gesundheitsausgaben hatte. Die Partner sollten außerdem klären, wer künftig der Bezugsberechtigte für Versicherungsverträge, wie beispielsweise für Berufsunfähigkeitsversicherungen, Risikolebens- oder Unfallversicherungen ist.

War z.B. die Frau bisher über die gesetzliche Krankenversicherung des Mannes mitversichert und musste keinen eigenen Beitrag zahlen, muss die Krankenkasse unmittelbar nach der Scheidung über die neue Situation informiert werden, damit die Familienversicherung endet.Mit Rechtskraft der Scheidung muss eine freiwillige Versicherung beantragt werden. Für alle Ehepartner die zuvor selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, ändert sich hingegen nichts.

Es bleibt nur jedem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepaar zu raten, sich frühzeitig um die Versicherungen zu kümmern, um sich Ärger und unnötige Kosten zu ersparen.

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1 Gedanke zu „Nach der Scheidung Versicherungsschutz nicht vergessen“

  1. Je fortschrittlicher das Leben wird, desto höher wird der Beratungsbedarf bei sich scheidenden Ehegatten. Das Thema Versicherungen ist sicherlich eine Folge hiervon. Heutzutage hat jeder Deutsche im Schnitt das mindestens zweifache der Versicherungen, die die Deutschen noch vor etwa zehn Jahren hatten. Damit einher geht der Beratungsaufwand, den ein Scheidungsanwalt hinsichtlich seiner Mandanten hat.

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