5.000 Bußgeld für eine Doppelehe aus Liebe

red-42152_640Liebe macht blind: Ein Weinhauer schloss schon 12 Tage nach Einreichung seiner Scheidung der ersten Ehe erneut den Bund der Ehe.

Vor Gericht antwortete der angeklagte Winzer auf die Richterfrage nach dem Familienstand „Verheiratet“ und der Richter bemerkte „Ja, und das gleich zweifach“.

Nachdem der Angeklagte die Scheidungspapiere eingereicht hatte, ging er direkt 12 Tage später eine neue Ehe in Dänemark ein. Er sei verliebt gewesen und habe sich dann zur Eheschließung überreden lassen. Doch da war er wohl zu optimistisch mit dem Zeitmanagement der Gerichte in Deutschland. Er dachte, das Scheidungsverfahren sei in einigen Wochen erledigt. Doch da hatte er das Spiel ohne seine Erst-Ehefrau gemacht. Die beiden sind nun immer noch verheiratet, denn sie fordert Schmerzensgeld für die „erlittene Unbilligkeit“ und so zieht sich das Scheidungsverfahren hin.

In diesem parallel zum Scheidungsverfahren laufenden Strafverfahren wurde der einsichtige Winzer nun zu einer Geldstrafe von 5.000 € verurteilt und das Verfahren wird damit eingestellt.

 
http://www.noen.at/news/chronik/5-000-Bussgeld-fuer-Doppelehe-aus-Liebe;art151,473036 

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