Steht die Scheidung bevor, kommt es in vielen Bereichen des Lebens zu Auseinandersetzungen. Hierbei sollten sich die Ehegatten auch mit ihren Versicherungen beschäftigen.
In der Ehe hatten sie eine gemeinsame Versicherungspolice, nun braucht jeder eine eigene Police. Dies gilt auch für die KFZ-Versicherung. Fraglich ist, wer die Schadensfreiheitsklasse nach der Scheidung nutzen darf und somit eine günstigere Versicherung zahlt.
Grundsätzlich geht die Schadensfreiheitsklasse an den Partner, auf den das Auto zugelassen war. Es ist nicht möglich, dass beide Partner die bisherige Schadensfreiheitsklasse nach der Scheidung beibehalten.
Es gibt hierbei allerdings eine Ausnahme: Diese beruht auf einem Urteil des Flensburger Landgerichts (AZ: 1 T 30/06). Es besagt, dass der Partner, der das gemeinsame Partner ausschließlich gefahren hat, die Schadensfreiheitsklasse zuzusprechen ist, da durch sein unfallfreies Fahren die erreichte Schadensfreiheitsklasse überhaupt erst erreicht wurde.