Anreas P. sitzt wegen versuchten Mordes auf der Anklagebank eines Moabiter Schwurgerichts. Mitleid scheint er wohl zu haben, aber eher mit sich selbst.
Christiane P., das Opfer kam am 9. August 2013 um ca. 19:30 Uhr mit ihrem Auto bei ihrem Sohn an, den sie zum Geburtstag besuchen wollte. Da stürzte ihr Ex-Mann aus dem gegenüberliegenden Cafe, ries die Tür auf und schrie sie an, dass sie auf den Beifahrersitz rutschen solle. Sie weigerte sich zunächst, doch er würgte sie, schlug sie und stach mit einem Messer auf sie ein.
Ein Passant bemerkte dies zum Glück und da ließ ihr Ex-Mann von ihr ab.
Christiane P. erlitt mehrere Stichwunden am Hals und am Kopf. Ihre Halsschlagader wurde nur knapp verfehlt. Aufgrund des starken Blutverlustes war ihr Zustand lebensgefährlich.
Auch heute kann sie noch nicht wieder in ihrer Arztpraxis arbeiten, hat Schlafstörungen und ist noch in psychotherapeutischer Behandlung. Sie sagt: „Ich bin immer noch geschockt. Er war doch mal meine große Liebe, ein sympathischer, intelligenter Mann“.
Die Vorgeschichte
Anfang der der 80-er Jahre lernten die beiden sich kenne, 1983 kam der erste Sohn zur Welt. Doch es stellte sich schnell heraus, dass sie unterschiedliche Vorstellungen einer Ehe hatten. Er machte, was er wollte; reagierte cholerisch. Andreas P. schlug seine damalige Frau mehrfach und sogar ins Gesicht.
Beruflich war er offiziell Drehbuchautor, doch die Rede ist von Pleiten, einem Job im Laden eines Freundes.
2001 kam dann die Scheidung. Christiane P. hatte danach keinen Partner mehr; die Praxis und die Kinder benötigten ihre ganze Aufmerksamkeit. Andreas P. dagegen hatte immer wieder Frauenbekanntschaften und prahlte damit auch offen vor seiner Ex-Frau.
Doch zwölf Jahre nach der Scheidung lernte auch Christiane P. einen neuen Mann kennen. Andreas P. erfuhr über seine Söhne davon und traf sich mit dem Mann und wollte Christiane P. vor ihrem neuen Partner „warnen“. Er sei in seinen Augen ein Heiratsschwindler.
„War seine Reaktion Eifersucht?“, fragt ein Richter. Christiane P. schüttelt den Kopf. „Nein, es war Besitzanspruch.“