Und die Frage bleibt: Wie lang kann er sein…


maßbandFall

Der Anwalt Rolf Meyer-Müller* und seine Ehefrau Petra Schmidt wollten sich einen gemeinsamen Nachnamen schmieden. Die Zahnärztin wollte Meyer-Müller-Schmidt mit Nachnamen heißen und diesen Namen auch in Ihrem Beruf benutzen. Es sollte also kein gewöhnlicher Doppelname sein, sondern ein „Dreifachname“.
Da machte das Gesetz den beiden aber einen Strich durch die Rechnung, denn es verbietet eine so lange Namenskette. Die Eheleute sahen sich ungerechtfertigt in ihrer persönlichen Entscheidungsfreiheit eingeschränkt und zogen über das Standesamt und die Fachgerichte bis vor das Bundesverfassungsgericht.

Urteil
In Karlsruhe wurde die Verfassungsbeschwerde verworfen (AZ: 1 BvR 1155/03). Das Verbot greift zwar in die persönliche Entscheidungsfreiheit ein. Das Gesetz sei aber legitim, weil der Gesetzgeber zu lange, unpraktische Namensketten verhindern wollte. Auch soll die sogenannte Identifikationskraft des Nachnamens nicht verschleiert werden.
*Namen sind erfunden
Quelle

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