Die Ehegatten hatten Streit. Dabei drohte der Mann, Landwirt, seiner Frau mit dem Tod und kündigte an, dass gemeinsame Wohnhaus anzuzünden. Es kam zu einer Schlägerei zwischen den Ehegatten und die Frau zog direkt aus.
Nach einigen Monaten kam die Ehefrau noch einmal zurück, um einige von ihren Sachen abzuholen. Aber auch hier eskalierte die Situation zwischen den beiden. Der Ehemann verfolgte seine Frau mit einem Hammer und drohte, sie werde nicht „lebend vom Hof kommen“.
Die Frau wollte sich nun sofort scheiden lassen ohne das Trennungsjahr (Voraussetzungen der Ehescheidung) abwarten zu müssen.
Oberlandesgericht Dresden
Das Oberlandesgericht Dresden entschied am 16.04.2012 zugunsten der Frau. Die Ehe kann ohne Abwarten des Trennungsjahres nur bei einer unzumutbaren Härte geschieden werden. Nicht dazu zählen bloße Streitigkeiten, Unstimmigkeiten oder Schwierigkeiten zwischen den Ehepartnern. Dazu zählen allerdings grobe Ehrverletzungen, krasse Beleidigungen und ernsthafte Drohungen. Hier ist im Einzelfall immer zu prüfen und abzuwägen.
Aufgrund der Morddrohung des Mannes und der körperlichen Gewalt gegen seine Frau durfte die Ehe sofort geschieden werden.