Den Unterhalt in Form von Pizza zahlen

pizza2Ein italienisches Gericht gestattete einem Vater Unterhaltsleistungen für sein Kind nicht in Geld, sondern in Form von Naturalien – genauer gesagt in Form von Pizza – zu erbringen.

Nach der Scheidung der Eltern im Jahr 2002 kümmerte sich der Vater um das Kind und zahlte auch Unterhalt für Frau und Kind. Der 50 Jährige Vater ist ein Pizzabäcker in einem kleinen Dorf im Umland von Padua.  2008 trafen auch ihn die Folgend weltweilt spürbaren Finanzkrise. Er kam in eine finanzielle Bredouille und musste zwischenzeitlich sogar sein Geschäft schließen.  Der Pizzabäcker musste also erfinderisch werden, um den Unterhalt zu zahlen. Der Mann, der bereits  wieder verheiratet war und drei weitere Kinder hat, wusste sich nicht anders zu helfen: Er bot er seiner von Ex-Frau anstelle von Geld gratis Essen an. Genauer gesagt wollte er die 400 EUR Unterhalt in Form von Pizzas der Pizzeria leisten.

Er bemühte sich sehr und sorgte gut für seine Tochter. Keinen Besuchstermin verpasste er und passte auf, dass sich Tochter und seine neue Frau gut verstanden. Seine Ex-Frau entschied sich dennoch dagegen und verklagte ihren Ex-Mann auf Pflichtverletzung wegen ausbleibender Unterhaltszahlungen.

Die Anwältin des Pizzabäckers argumentierte mit den harten Zeiten, die der Vater durchstehen müsse und darüber hinaus noch Kredite zu bedienen habe. Daher hätte er seiner Ex-Frau die Zahlung in Form von Pizza angeboten. Dies empfand die Ex-Frau jedoch als „unlauteren Kuhhandel“. Man hätte meinen können, dass der Deal des findigen Italieners endgültig ausgedient hat. Doch keineswegs! Das Gericht erkannte die ernste finanzielle Lage des Pizzabäckers  an und sprach ihm vom Vorwurf der Pflichtverletzung frei.

2011 zog die Tochter dann zum Vater. Seitdem muss die Mutter 300 EUR monatlich an den Vater bezahlen. Allerdings nicht in Form von Pizza…

Quelle

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