Was ist der Versorgungsausgleich? Wie funktioniert dieser? Wer beantragt ihn?
Rechtsanwalt Christian Kieppe klärt Sie auf!
Sie können auch gern unseren Youtube-Kanal besuchen, um sich weitere Videos anzusehen!
Viel Vergnügen beim Ansehen!
RA Scheidung - Das Scheidungsblog
was Sie über Scheidung schon immer wissen wollten…
Was ist der Versorgungsausgleich? Wie funktioniert dieser? Wer beantragt ihn?
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Das Sorgerecht kann einem Elternteil entzogen und auf den anderen Elternteil übertragen werden, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, sich zu einigen und zu verständigen, was das Kindeswohl betrifft.
Wenn eine Verständigung der Eltern wegen zu unterschiedlicher Lebenswelt nicht möglich ist, kommt ein gemeinsames Sorgerecht nicht in Betracht.
Die Entscheidung darüber, ob die Kinder geimpft werden, kann zu Ärger führen. Gerade die Risiken und Nebenwirkungen der Impfungen sorgen für Diskussionsstoff. Wer die Entscheidung, die Kinder gegen Krankheiten zu impfen, treffen darf, entschied nun das Amtsgericht Darmstadt mit Beschluss v. 11.06.2015 (Az.: 50 F 39/15 SO) in einem entsprechenden Fall.
Wenn Sie mögen, schauen Sie sich unser aktuelles Video zum Thema Scheidungskosten an, das wir auf unserem Youtube-Kanal für Sie hochgeladen haben!
Scheidungskosten verständlich und kurz erklärt. Viel Spaß!

Was wird aus dem Hund nach der Scheidung?
Das gemeinsame Tier der Ehegatten sorgt mit unter für Ärger bei einer Trennung. Im Zuge der Trennung muss oft das gemeinsame Haustier muss von einem der beiden Ehegatten zurück gelassen werden.
Kürzlich haben wir zum Thema „Ablauf einer Scheidung“ auf unserem Youtube-Kanal ein neues Video veröffentlicht. Hier wird kurz und verständlich das Scheidungsverfahren erklärt. Viel Vergnügen beim Ansehen!
Zeugungsunfähige Männer müssen später Unterhalt für ein Kind zahlen, das aufgrund künstlicher Befruchtung der Lebensgefährtin durch Fremdsperma gezeugt wurde, wenn sie die künstliche Befruchtung akzeptiert haben und sich bereit erklärten, für das Kind zu sorgen. Dies entschied der BGH am 23.9.2015 (AZ: XII ZR 99/14).
Keine Unterhaltspflicht nach heimlichen Verhältnis
Ehepartner, die ein außereheliches Verhältnis in Form einer Affäre haben und sich anschließend vom Ehepartner trennen, haben unter Umständen keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dies entschied das Amtsgericht Oranienburg (AZ: 36 F 115/12).
Bundesverfassungsgericht hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt zurzeit über die Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes. Das Land Hamburg hatte gegen das Gesetz geklagt, das von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung unter Drängen von der CSU im August 2013 eingeführt wurde.
Das Betreuungsgeld wird an Eltern von Kindern im 15. bis zum 36. Lebensmonat gezahlt, die ihre Kinder nicht in eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte oder zu einer Tagesmutter geben. Zurzeit erhalten ca. 400.000 Familien in Deutschland das Betreuungsgeld.
Damit könnte jedoch demnächst bald Schluss sein. Die Richter hatten in der mündlichen Verhandlung am 14.04.2015 bereits erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Zum einen könnte der Bund bereits nicht zuständig zum Erlass des Gesetzes gewesen sein (sog. Gesetzgebungskompetenz). Die Kinderbetreuung fällt nämlich in den Bereich der öffentlichen Fürsorge. Hier darf die Bundesregierung nur Gesetze erlassen, wenn die Regelung „zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich“ ist, d.h. wenn es dem Ausgleich von bestehenden Ungleichgewichten zwischen den einzelnen Regionen in Deutschland dient. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Kita-Plätze in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich stark ausgebaut worden wären. Ein solches Ungleichgewicht lässt sich aber tatsächlich nur schwer nachweisen.
Zum anderen habe das Gesetz auf Frauen und Männer unterschiedliche Auswirkungen. Es festige bestehende Rollenbilder und verstoße so gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz. Mütter würden dadurch vom Berufsleben fern gehalten und „an den Herd gefesselt“ (deswegen auch „Herdprämie“).
Zwar wird in Karlsruhe noch verhandelt und bis zum endgültigen Urteil wird noch einige Zeit vergehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Eltern in Zukunft kein Betreuungsgeld mehr erhalten ist jedoch relativ hoch. Für diejenigen Eltern, die ihr Kind dennoch weiter zu Hause betreuen wollen, würde dies eine finanzielle Einbuße von 150 Euro pro Monat bedeuten. Wer einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter bekommt muss für diesen zwar auch bezahlen (die Kosten variieren je nach Gemeinde und Zahl der Kinder), hat dafür aber auch wieder mehr Zeit zu Arbeiten.
Quellen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-015.html
http://www.netmoms.de/magazin/kinder/kindergarten/kosten-fuer-den-kindergarten/