Bei einer Hochzeit – dem schönsten Tag im Leben – hat das Paar natürlich andere Gedanken als Scheidung, Güterrecht und Ehevertrag.
Die Statistiken verzeichnen allerdings, dass jede dritte Ehe geschieden wird. Demnach ist es nicht völlig abwegig am Anfang der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen.
Denn wenn die Scheidung erst einmal vor der Tür steht, ist die Situation schon angespannt genug und selten ist man zu fairen Entscheidungen fähig.
Und für den schönen Fall, dass die Ehe bis „euch der Tod euch scheidet“ hält, verstaubt der Ehevertrag und stört niemanden.
- Allgemeines
In dem Ehevertrag, der notariell beurkundet werden muss, können Regelungen zum Güterrecht, zum Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüche festgehalten werden, die im Falle einer Scheidung gelten sollen.