Das Amtsgericht Wedding hatte sich in einer aktuellen Entscheidung damit auseinanderzusetzen, ob ein minderjähriges Kind von einer Samenbank Auskunft über die Daten des Samenspenders verlangen darf. (AG Wedding 17.04.2017, Az.: 13 C 259/16).
Abstammung
Mutmaßlicher Vater kann nicht zum Gentest gezwungen werden
Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung geht nicht so weit, dass eine Vermutung ausreicht, um die betreffende Person zu einem Vaterschaftstest verpflichten zu können. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Urteil fest (Az. 1 BvR 3309/13).