Vollmacht für „Rechtsangelegenheiten“ berechtigt Betreuer zur Zustimmung einer Scheidung

erbrecht-scheidungDas Oberlandesgericht Celle hat in seinem Beschluss -6 W 106/13- vom 15.07.2013 entschieden, dass der Betreuer, der mit der Vertretung in „Rechtsangelegenheiten“ einer geschäftsunfähigen Person betraut ist, berechtigt ist, einer Scheidung zustimmen.

Fall
Die Frau hatte die Scheidung beantrag. Ihr Ehemann war geschäftsunfähig und somit stimmte seine Betreuerin der Scheidung im November 2012 zu. Im Januar 2013 verstarb der Ehemann. Seine zwei Kinder beantragten beim Nachlassgericht die Erteilung eines Erbscheines, von dem sie sich erhofften, aufgrund der gesetzlichen Erbfolge je zur Hälfte als Erben ausgewiesen zu sein. Die Ex-Frau erhoffte sich allerdings auch einen Anteil.
Daraufhin wollte sie feststellen lassen, dass die Zustimmung zur Scheidung unwirksam gewesen sei, da die Betreuerin ihren Ex-Mann nur in „Rechtsangelegenheiten“ vertreten durfte, nicht aber in Ehescheidungsverfahren. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

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