Zu hohes Einkommen: Kein Recht auf Unterhalt!

Wenn der Elternteil, bei dem die Kinder nach der Trennung leben, um ein vielfaches mehr als der andere Elternteil verdient, ist der andere Elternteil unter Umständen nicht zum Unterhalt für die Kinder verpflichtet. Die entschied das OLG Dresden (AZ.: 20 UF 875/15).

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