Nr. 1: Das Gericht regelt alles
Das Gericht regelt nicht alles von selber. Es regelt lediglich den Versorgungsausgleich, d.h. den Ausgleich der während der Ehe erwirtschafteten Rentenansprüche. Alles Weitere, wie Unterhaltszahlungen, Besuchsrechte und Aufenthaltsorte der Kinder werden nur geregelt, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Nr. 2: Ich brauche keinen Anwalt
Das Scheidungspaar braucht mindestens einen Anwalt, um die Scheidung durchzuführen und das geht auch nur bei einer einvernehmlichen Scheidung. Sobald es zu Streitereien zwischen den Parteien kommt, sollte sich jeder selber fachlichen Rat beim eigenen Anwalt holen.