Wenn die Eltern nur noch schriftlich miteinander kommunizieren

penblackAuch wenn es umständlich klingt: Der Umstand allein, dass die Eltern nur noch schriftlich miteinander kommunizieren, reicht nicht zwingend aus, um von dem Grundsatz der gemeinschaftlichen Ausübung des Sorgerechts abzurücken, wenn das Kind durch den Zustand nicht belastet wird. Dies entschied das OLG Brandenburg (Az. 10 UF 209/14).

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Nach der Scheidung: Wer entscheidet nun, ob das Kind geimpft wird?

ImpfungjEin Streit zweier geschiedener Elternteile darum, wer zu entscheiden habe, ob die Kinder geimpft werden, geht in eine neue Runde: Dieses Mal fanden sich die Beteiligten in einer Revision zum Ausgangsurteil vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. wieder. Wie sah das OLG die Rechtslage?

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