Kukukskinder: Der Albtraum schlechthin!

Kuckuckskinder
Kuckuckskinder

Der BGH stärkt die Rechte der Männer, denen ein Kukukskind untergeschoben wurde!

Für den vermeintlichen Kindesvater ist es der wahre Albtraum getäuscht und betrogen worden zu sein und womöglich erst nach Jahren zu erfahren, ein sog. Kukukskind großgezogen zu haben. Für den vermeintlichen Vater, aber auch für das betroffene Kind hat dieser Umstand verständlicherweise in der Regel dramatische Folgen.

Viele Männer fühlen sich belogen und brechen die Beziehung zum Kind ab. Die Beziehung zwischen dem vermeintlichen Vater und dem Kind zerreißt. Dieses verliert neben seiner Bezugsperson auch die bisherigen Unterhaltsansprüche und oft seine finanzielle Absicherung.

Der BGH hat jetzt in einer aktuellen Entscheidung die Rechte der betroffenen Männer gestärkt, indem die Kindesmutter verpflichtet wird, den Namen des Erzeugers bekannt zu geben. Die Kindesmutter hat demnach nicht das Recht den Namen des Mannes zu verheimlichen, der das Kind gezeugt hat (BGH XII ZR 136/09).

Damit steht fest, dass sich die Mutter eines Kukuskindes nicht auf Ihre Privatsphäre berufen kann. Vielmehr muss dem vermeintlichen Vater die Gelegenheit gegeben werden, auch gegen den biologischen Vater vorzugehen, um eventuelle Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

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Bundesverfassungsgericht stärkt Väterrechte

Bundesverfassungsgericht stärkt Väterrechte
Das Bundesverfassungsgericht stärkt Väterrechte

Mit seiner Entscheidung vom 2. August 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Väterrechte einen großen Schritt voran gebracht. Indem es die Vorschrift des § 1626a BGB für verfassungswidrig erklärte, wird nun eine erhebliche Benachteiligungen von unverheirateten Vätern beseitigt.

In vielerlei Hinsicht sind Männer gegenüber Frauen hinsichtlich der Entscheidungsgewalt über das Wohl ihrer Kinder noch immer tatsächlich und rechtlich benachteiligt.

Viele Frauen mit Kindern sind berufstätig. Insofern greift das „Mütter stehen zuhause am Herd und haben mehr Zeit für ihre Kinder“ Argument nicht. Das Gesetz erwartet es sogar von alleinerziehenden Eltern – ob Mutter oder Vater – dass sie i.d.R. ab einem gewissen Alter der Kinder für einen eigenen Lebensunterhalt Sorge tragen.

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Seelenstütze bei Scheidung – Gefahr für Eltern und Kinder

Kinder damals - Familie war stabiler Bestandteil der Kindheit
Familie früher als stabiler Bestandteil der Kindheit

Neben den rechtlichen Aspekten einer Scheidung, welche ich, in meiner Kanzlei und bei Gericht, Tag für Tag erlebe, sollte man auch die psychologischen Auswirkungen nicht vergessen, die es haben kann, wenn sich Partner trennen. Für viele ist dies, insbesondere nach langer Ehe oder Beziehung, ein tiefer Einschnitt.

Plötzlich sind alltägliche Nettigkeiten und Gewohnheiten Geschichte und man muss alleine nochmal von vorne anfangen.
Nicht wenige fallen dann in ein tiefes Loch, Depressionen sind keine Seltenheit. Um diese entscheidende und schmerzhafte Veränderung in Ihrem Leben zu überstehen und neue Kraft zu schöpfen, ist psychologischer Rat sinnvoll. Doch nicht jeder kann oder will sofort die Dienste eines Psychologen oder Therapeuten in Anspruch nehmen. Die Scheu davor ist in unseren Köpfen noch immer weit verbreitet, was, wie ich finde, auch gegenüber dem Berufsstand der „seelisch heilenden Berufe“ nicht immer berechtigt ist.

Hilfsangebote existieren und sollten wenn möglich in Anspruch genommen werden. Neben freiberuflich tätigen Familientherapeuten und Mediatoren, stehen auch instutionelle Angebote zur Verfügung. Kirchliche und weltliche Organisationen wir Profamila leisten in diesem Bereich gute Arbeit.

Doch nicht nur die Partner belastet eine Scheidung. Auch und vor allem für die Kinder ist es eine ungewohnte und belastende Situation. Sie plagen sich mit Schuldgefühlen, stehen zwischen den Elternteilen und müssen, genau wie die Eltern, langsam lernen, mit der neuen Situation umzugehen. Entgegen einiger, diesen Erwägungen folgender, Annahmen hilft es den Kindern aber auch nicht, wenn ein zerstrittenes Paar notgedrungen zusammenbleibt.

Bei der Recherche bin ich über diesen kurzen Hinweis auf einen recht ausführlichen und aktuellen Artikel von Claus Koch in der Zeit-Online zum Thema „Verständnisvolle Scheidungskinder gibt es nicht“ gestoßen.

Die wenig beachtete Kehrseite der Medaille ist allerdings, dass Kinder heute mehr als früher Angst davor haben, dass ihre Eltern sich trennen könnten. Sie kennen ja so viele, bei denen das passiert ist. Selten äußern sie diese Angst direkt, aber sie begleitet sie, zum Beispiel, wenn ihre Eltern sich heftig streiten und in der Hitze des Gefechts einer auch schon mal mit baldigem Auszug droht.
Für diese Angst gibt es einen einfachen Grund: Kinder wollen einfach nicht, dass ihre Eltern sich trennen. Sie wollen, dass ihre Eltern zusammenbleiben, möglichst lange, und aus kindlicher Perspektive am besten: ein Leben lang.

Sicher kann man über die von Koch aufgestellten Behauptungen geteilter Meinung sein, aber
gerade die Diskussion zum Artikel und die Erfahrungen von Betroffenen, die dort geschildert werden zeigen, wie unterschiedlich das Erleben und das Verarbeiten der Trennung der Eltern sein kann.

Sollten auch Sie von Trennung oder Scheidung betroffen sein, wünsche ich ihnen einen langen Atem, sowie viel Kraft und Hoffnung und schließlich einen guten Neuanfang.

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