Ein passendes Urteil zum Sommer!

loversDas Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem Urteil (RReg. 3 St 140/78) aus dem Jahre 1980 entschieden, dass das Beobachten eines Liebespaares in der Öffentlichkeit keine Beleidigung darstellt.
Der Fall war folgendermaßen: Das Paar lag an der Isar auf einer Picknickdecke und trug Badebekleidung. Ein Mann beobachtete die Beiden beim Austausch von Zärtlichkeiten. Das Liebespaar fühlte sich durch den Mann belästigt und stellte Strafanzeige wegen Beleidigung.

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