Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied in seinem Beschluss -10 Ta 1848/13 -, dass ein Bedürftiger keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren hat, indem die Bewilligung der Prozesskostenhilfe geprüft werden soll. Insofern steht ihm lediglich ein Anspruch auf Beratungshilfe zu.
Prozesskostenhilfe
Wie beantrage ich Prozesskostenhilfe und welche Unterlagen benötige ich?
Prozesskostenhilfe (im Familienrecht Verfahrenskostenhilfe) kommt in Betracht, wenn eine Partei nicht in der Lage ist, die Gerichts- und Anwaltsgebühren selber aufzubringen.
Die Prozesskostenhilfe bewirkt, dass die Partei auf die Gerichtskosten und auf die Kosten ihrer Vertretung je nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Zahlungen oder Teilzahlungen zu leisten hat. Aus ihrem Einkommen hat sie gegebenenfalls bis höchstens 48 Monatsraten zu zahlen, deren Höhe gesetzlich festgelegt ist.