Das Amtsgericht Darmstadt entschied in einem aktuellen Urteil (Az.: 50 F 1990/13), dass die vom Gesetz grundsätzlich für eine Anhörung vorgeschriebene „persönliche Erscheinen der Ehegatten“ auch mit einer Videoübertragung erreicht werden kann.
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Der sogenannte Verbund im Scheidungsverfahren
Sollen neben der Scheidung weitere familienrechtliche Probleme oder Fragstellungen im gerichtlichen Verfahren geklärt werden, so bietet sich unter Umständen der sogenannten Verbund an
Vor allem weil Verfahrenskosten (für das Gericht und die Anwälte) gegebenenfalls eingespart werden können, ist der Verbund für viele Mandanten sinnvoll. Eine Krux hat das ganze aber, denn nach § 137 FamFG muss für die Folgesache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung der Antrag bei Gericht eingereicht werden.