Statt „bis das der Tod Euch scheidet“ kommt die Scheidung von Ehegatten nicht selten schon vor dem Tod. Die erbrechtlichen Folgen einer Scheidung sind dabei nicht leicht zu durchschauen. Bereits bei der Errichtung von Testamenten sowie im Vorfeld einer Scheidung können jedoch wichtige Maßnahmen getroffen werden, um das eigene Erbrecht oder das von Angehörigen zu sichern.
Das gesetzliche Ehegattenerbrecht vor und nach der Scheidung
Mit der Heirat wird der Ehegatte gesetzlicher Erbe. Durch die Scheidung verliert er dieses gesetzliche Erbrecht und ist auch nicht mehr pflichtteilsberechtigt.