Der Umgang mit dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist wichtig für das Kind. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch den Umgang das Kindeswohl gefährdet wird. Ist die wiederholte Beeinflussung des Kindes eine Kindeswohlgefährdung? Welche Konsequenzen ein solches Verhalten des umgangsberechtigten Vater haben kann, zeigte nun das OLG Frankfurt am Main (mit Beschluss v. 11.07.2016 (Az. 1 UF 45/16)).
Umgang
Biologische Väter erhalten Umgangsrecht mit ihren Kindern
Der Bundestag in Berlin hat beschlossen, dass der leibliche Vater des Kindes auch ein Umgangsrecht mit seinem Kind hat, wenn der Nachwuchs von der Mutter und z.B. ihrem neuen Freund/Mann, dem sogenannten rechtlichen Vater,großgezogen wird.
In mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg bekamen Väter in der letzten Zeit das Recht, ihre Kinder zu sehen, wenn dieses nicht mit dem biologischen Vater aufwuchs.