„Scheidung Online: spart Zeit, Nerven und Geld“ kann eine zulässige Anwaltswerbung sein

UrteilIm aktuellen Fall hatte die Rechtsanwaltskammer aus Hamm den Rechtsanwalt aus Bochum darauf verklagt, folgende Werbung im Internet zu unterlassen:

„Scheidung online -> spart Zeit, Geld und Nerven
Bei einer unstreitigen Ehescheidung können zunächst erhebliche Kosten gespart werden, da nur ein Rechtsanwalt erforderlich ist. Darüber hinaus versuchen wir, den Streitwert um 30 % zu verringern. Ein entsprechender Antrag wird von uns in unstreitigen Scheidungsangelegenheiten gegenüber dem jeweiligen Gericht gestellt. Die Festsetzung des Streitwertes erfolgt dann im Scheidungstermin durch das Gericht.“

Mehr lesen…

Diesen Beitrag teilen: