Trennungsjahr abschaffen?
Wegen des Trennungsjahres können viele Ehegatten nicht tun, was sie im Zeitpunkt der Trennung am liebsten sofort tun würden: sich von ihrem Ex-Partner scheiden lassen. Das Trennungsjahr ist gewissermaßen ein Übel, das Ehegatten nach der Trennung aufgebürdet wird, damit sie ihren Scheidungsentschluss nicht leichtfertig treffen. Aber genügt das als Grund zu sagen, dass Ehegatten mit ihrem nun nicht mehr geliebten Partner noch ein ganzes Jahr verheiratet bleiben müssen? Mit anderen Worten: Sollte man das Trennungsjahr abschaffen?
Gesetzliche Verankerung des Trennungsjahres
Im Gesetzestext findet man das Trennungsjahr in § 1565 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Gesetzesnorm trägt die Überschrift „Scheitern der Ehe“ und lautet wie folgt:
- (1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
- (2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Absatz 1 besagt, dass die Ehe, damit sie „reif“ für die Scheidung ist, gescheitert sein muss. Den Regelfall für das Scheitern nennt anschließend Absatz 2: Die Ehegatten leben ein Jahr getrennt. Aus der Formulierung von Absatz 2 geht hervor, dass eine Scheidung vor Ende des Trennungsjahres stets die Ausnahme darstellt und nur aus gewichtigen Gründen (Härtefälle) erfolgen darf. Somit müssen beide Ehegatten normalerweise ein Trennungsjahr vor ihrer Scheidung absolvieren.
Trennungsjahr aus dem Gesetz streichen: Wie?
Zunächst vorweg: Das Trennungsjahr ist nicht abgeschafft. § 1565 BGB ist geltendes Recht in Deutschland. Der Gesetzgeber könnte allerdings das Trennungsjahr aus dem Gesetz streichen, indem er Absatz 2 des § 1565 BGB abschafft oder ändert. Eine Änderung könnte so aussehen, dass für das Scheitern der Ehe die Zustimmung beider Ehegatten genügt. Dann würde es als Scheidungsvoraussetzung nach Absatz 1 genügen, dass beide Ehegatten, egal wie lange sie in Trennung leben oder gelebt haben, mit der Scheidung einverstanden sind.
Wie wahrscheinlich ist die Abschaffung des Trennungsjahres?
Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Gesetzesänderung in den nächsten Jahren erfolgen wird. Schließlich wird die deutsche Gesellschaft zunehmend säkularer und liberaler, sodass die Werte einer christlichen Ehe auf Lebenszeit in ihrer Bedeutung eher rückläufig sind. Gewiss würde es einigen Ehegatten helfen, sich schneller vom ehemaligen Partner scheiden lassen zu können. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Ehegatte bereits einen neuen Partner oder eine neue Partnerin gefunden hat.
Auf der anderen Seite gilt, dass sich Ehegatten nicht leichtfertig für eine Eheschließung entschieden haben. Die meisten Menschen heiraten einen Partner, den sie schon lange und gut kennen. Nur in seltensten Fällen kann man sich so sehr in seinem Partner täuschen, dass dieser einen bereits nach kurzer Ehedauer irreparable enttäuscht und verletzt. Daher sollte auch der Trennungs- beziehungsweise Scheidungsentscheidung ein gewisses Gericht eingeräumt werden, damit sich Ehegatten im Klaren darüber sind, ob sie ihre Ehe wirklich aufgeben wollen.
Einen sehr umfangreichen Artikel zum Trennungsjahr finden Sie unter: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/trennungsjahr