Discount Scheidung – Warum sie sich nicht durgesetzt hat und welche Alternative es gibt
Was ist eine Discount Scheidung?
Die sogenannte Discount Scheidung oder auch „Scheidung light“ ist eine schon häufig diskutierte Möglichkeit, das Scheidungsverfahren jedenfalls für kinderlose Ehepaare, die sich hinsichtlich der Scheidung und der Folgesachen einig sind, zu vereinfachen und günstiger zu gestalten.
Zuletzt hatte vor einigen Jahren die Justizministerin Zypries ein Konzept vorgelegt, bei welchem die scheidungswilligen Ehepartner, die keine gemeinsamen Kinder haben, keinen Anwalt mehr zur Durchführung des Scheidungsverfahrens benötigen, sondern stattdessen eine notarielle Erklärung hinsichtlich des Scheidungswunsches und des Unterhaltes sowie bezüglich der Ehewohnung und des Hausrates abgeben. Diese Erklärung sollte sodann bei Gericht eingereicht und auf dessen Grundlage die Scheidung ausgesprochen werden.
Was spricht gegen das Konzept der Discount Scheidung?
Gegen diese Form der Discount Scheidung spricht jedoch, dass nicht alle Notare auch auf familienrechtliche Problemstellungen spezialisiert sind und aufgrund dessen eine hinreichende fachliche Beratung nicht gesichert werden kann. Dies birgt sodann einerseits die Gefahr, dass Vereinbarungen getroffen werden, die für Sie rechtlich nachteilig sein könnten und anderseits Vereinbarungen getroffen werden, die das Gericht im Rahmen seiner Ausübungs- und Inhaltskontrolle nicht akzeptiert, sodass eine neue Erklärung abgegeben werden muss.
Außerdem ist auch nach diesem Konzept sowohl die Einschaltung eines außergerichtlichen Rechtsbeistandes – hier eines Notares – und des Gerichtes notwendig, sodass sowohl Notar- als auch Gerichtskosten anfallen.
Damit wäre das angestrebte Verfahren – wenn überhaupt – nur unerheblich günstiger als es bereits jetzt im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung möglich ist, die Beratung jedoch unter Umständen erheblich weniger umfangreich und professionell.
Auch der Aufwand ist nicht wesentlich geringer. Denn auch die Ausarbeitung der Erklärungen bedarf der Besprechung mit den Parteien und die Abgabe der notariellen Erklärung setzt, wie der Scheidungstermin im regulären Scheidungsverfahren, das persönliche Erscheinen der Ehegatten voraus.
Nicht zuletzt wegen dieser Defizite hat sich das Konzept der Discount Scheidung nicht durchsetzen können und der Vorschlag von Justizministerin Zypries wurde abgelehnt.
Welche Alternativen zur Discount Scheidung gibt es?
Nichtsdestotrotz besteht der Wunsch nach einer schnellen und günstigen Möglichkeit der Scheidung unverändert fort. Fraglich ist jedoch, ob es einer Neuregelung überhaupt bedarf, um eine möglichst günstige Scheidung im Sinne einer Discount Scheidung zu ermöglichen.
Die einvernehmliche Scheidung
Denn schon jetzt besteht für Paare, die sich hinsichtlich der Scheidung und der Folgesachen einig sind, die Möglichkeit eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen und damit die Kosten des Scheidungsverfahrens erheblich zu senken.
Denn die Kosten des Scheidungsverfahrens richten sich nach dem Verfahrenswert und dieser hängt wiederum maßgeblich davon ab, wie viele und welche Folgesachen mit anhängig gemacht werden. Sind sich die Ehepartner also etwa hinsichtlich der Aufteilung des Hausrates oder der Zahlung von Unterhalt einig, so muss dies gerichtlich nicht zwingend anhängig gemacht werden. Dadurch mindert sich der Verfahrenswert und somit auch automatisch die Gesamtkosten.
Außerdem besteht im Scheidungsverfahren nur die Pflicht, dass die Partei, die auch den Scheidungsantrag einreicht, anwaltlich vertreten wird. Es bietet sich somit die Möglichkeit, wenn außer der Scheidung keine weiteren Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden sollen und hinsichtlich des Ablaufes des Verfahrens Einigkeit besteht, nur einen Anwalt zu beauftragen und damit wiederum die Kosten eines weiteren Anwaltes zu sparen.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Anwalt aufgrund gesetzlicher Regelungen nur eine Partei vertreten kann und nicht für beide Eheleute auftritt. Zudem ist der Kostenschuldner des Anwaltes nur sein Mandant und nicht etwa auch der andere Ehepartner.
Allerdings nutzen dennoch viele Ehepaare, die sich einvernehmlich scheiden lassen, diese Möglichkeit, um die Kosten gering zu halten und vereinbaren untereinander privatschriftlich, dass sämtliche Kosten der Scheidung geteilt werden – das umfasst sodann in den meisten Vereinbarungen auch die Rechtsanwaltskosten.
Die Online Scheidung
Zudem besteht insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen auch die Möglichkeit der sogenannten Online Scheidung. Bei diesem Verfahren findet die Korrespondenz zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten über verschiedene Telekommunikationsmittel wie E-Mail, Telefon oder Videotelefonie statt, sodass eine besonders schnelle und einfache Kommunikation mit dem Anwalt von Zuhause aus möglich ist. Erfahrungsgemäß erleichtert dies das Verfahren für die Mandanten maßgeblich, da Ihnen immer ein Ansprechpartner zur Seite steht und Fragen schnell und unkompliziert geklärt werden können.
Die einvernehmliche online Scheidung – schneller, einfacher, kostengünstiger
Zusammenfassend lässt sich damit sagen, dass es sicherlich wünschenswert wäre, wenn der Gesetzgeber Möglichkeiten schaffen würde, um das Verfahren bei einvernehmlichen und in der Sache wenig umfangreichen Scheidungen einfacher und günstiger zu gestalten. Allerdings war das Konzept der Discount Scheidung in dieser Hinsicht wenig überzeugend. Jedoch gibt es schon jetzt mit der einvernehmlichen Online Scheidung eine Möglichkeit das Verfahren insgesamt schneller, einfacher und kostengünstiger durchzuführen.