Scheidungsrecht in Europa ändert sich

Zum 21. Juni dieses Jahres wird das Scheidungsrecht in Europa grundlegend geändert. Demnach ist auf zukünftige Scheidungsverfahren, die nach dem 21. Juni 2012 anhängig werden, die Europäische Verordnung Nr. 1259/2010 (genannt: Rom III) anzuwenden. Nach dieser Verordnung richtet sich dann, welches Gericht für ein Scheidungsverfahren zuständig ist, und welches Recht zur Anwendung kommt.

Zukünftig ist für die Scheidung grundsätzlich das Recht des Staates anzuwenden, in dem die Eheleute ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern dieser nicht vor mehr als einem Jahr endete und einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Nur wenn sie eine formgültige Vereinbarung über eine Rechtswahl treffen, können sie stattdessen nach dem Recht des Staates geschieden werden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder in dem sie vormals wohnten.

Rein deutsche Ehen, bzw. Ehegatten brauchten sich hierüber bislang keine Gedanken machen. Für Sie fand aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit immer automatisch deutsches Scheidungsrecht Anwendung.

Aufpassen sollten nun aber nach der neuen Rom III Verordnung, Eheleute – auch wenn beide Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen – die eine längere Zeit der Ehe im Ausland verbracht haben. Nach dem ab Juni 2012 geltenden Recht wird nur noch nachrangig auf die Staatsangehörigkeit und vorrangig auf den Aufenthaltsort der Ehegatten abgestellt.

Es kann daher durchaus entscheidend sein, ob das Scheidungsverfahren vor oder nach dem Stichtag rechtsanhängig ist, da in den unterschiedlichen Ländern durchaus unterschiedliche Scheidungsvorschriften gelten, die für den jeweiligen Scheidungswilligen durchaus erhebliche finanzielle Auswirkungen habe können.

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Weiterhin keine Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene

Begründet mit dem Scheidungsverbot Jesu in der Bibel hält die Katholische Kirche auch weiterhin daran fest, das wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion und damit  zum Sakrament der Eucharistie zugelassen werden. Papst Benedikt XVI. hatte im Vorfeld seines Deutschland-Besuchs im September 2011 erkennen lassen, dass er nicht zu Änderungen an der geltenden Praxis bereit ist. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch, setzt sich allerdings auch aktuell weiterhin dafür ein, Katholiken nach einer Scheidung und Wiederheirat, die Teilnahme am Abendmahl zu ermöglichen. „Wir sind an dem Thema dran, und Sie dürfen sicher sein, dass ich über das Thema mit ganz verschiedenen Stellen im Gespräch bin“, sagte Zollitsch dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Ein entsprechender Vorstoß im Jahr 2011 war auf heftigen Widerstand unter anderem des Kölner Kardinals Joachim Meisner gestoßen.

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Kein Versorgungsausgleich für DDR-Frauen

Frauen aus der der DDR, die vor dem 1.Januar 1992 geschieden wurden, erhalten von ihren ehemaligen Männern kein Versorgungsausgleich.

Im Rahmen des Versorgungsausgleiches werden nach gegenwärtiger Gesetzeslage die während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Rentenansprüche berechnet und in der Regel jeweils hälftig geteilt. Der „Verein der in der DDR geschiedenen Frauen“ fordert nunmehr die gleichen Rechte für die in der DDR geschiedenen Frauen.Ein Sprecher der für Rentenfragen zuständigen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) lehnt diese Forderung, ebenso wieder Rentenexperte der CDU / CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, als undurchführbar ab und verweist auf die beträchtlichen Kosten, den kaum zu bewältigenden Verwaltungsaufwand und erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Zu berücksichtigen sei auch, dass es einen solchen Versorgungsausgelich bis 1976 auch in der Bundesrepublik Deutschland nicht gegeben habe und daher auch die im Westen betroffenen Frauen eine Gesetzesänderung fordern könnten.

 

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Scheidung im verflixten siebten Jahr

Stimmt es wirklich, dass das siebte Jahr eine Herausforderung für die Liebe darstellt und sogar oftmals zur Scheidung führt?

Laut einer aktuellen Statistik, die mit dem Landesdurchschnitt vergleichbar ist, soll da was dran sein. So wurden die Ehen aus dem Jahr 2011 in dem Stadtkreis Unna genauer unter die Lupe genommen. Insgesamt wurden 1.073 Ehen geschieden, eine sogar noch im Jahr der Hochzeit. Acht der Paare bemerkten sogar schon im ersten Jahr nach dem Ja-Wort, dass ihr Partner doch nicht der vermeintliche Traumpartner ist.

Nach dem siebten Ehejahr reichten 68 Ehepartner die Scheidung ein – das sind 5,9 Prozent. Danach schwankt die Scheidungsrate bis zum 25. Jahr zwischen 2 und 4 Prozent. Kurz nach der Silberhochzeit sinkt die Scheidungsrate deutlich auf nur noch 1,4 Prozent. Dennoch lassen sich nach 26 Jahren wieder mehr Paare scheiden. Hier reichten insgesamt 140 Ehepaare in Unna die Scheidung ein.

Letztlich beweist die Statistik, dass gerade das siebte Jahr viele Paare an ihrer Liebe zweifeln lässt und die Ehe keine Garantie für die ewige Liebe ist.

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Scheidungsquote von 40 % – Glauben die Deutschen noch an die Liebe fürs Leben?

Ob die Deutschen in einem Land mit einer Scheidungsquote von fast 40 % noch an die Liebe fürs Leben glauben? Genau das erforschte das Institut für Demoskopie Allensbach anhand einer Umfrage. Das erstaunliche Ergebnis: Eine Mehrheit von zwei Dritteln der insgesamt 1.800 Befragten glaubt fest an die Liebe fürs Leben.

Für Renate Köcher, Geschäftsführerin von Allensbach ergibt sich aus der Umfrage ein Widerspruch: „Heute sind weniger Menschen bereit, eine glückliche Beziehung aufrecht zu erhalten als früher.“ Ihrer Meinung nach ermutige vor allem die zunehmende finanzielle Unabhängigkeit der Frauen zur Trennung.

Darüber hinaus nimmt nach Allensbach auch die Zeit der Medien großen Einfluss auf die Partnerschaft. Die Medien und vielfältige Kontaktbörsen im Internet führen oft auch glückliche Partnerschaften in Versuchungen, die es früher in diesem Umfang nicht gab. „Die Frequenz neuer Kontakte ist viel höher. Das stellt Paare stärker auf die Probe.“, sagt Köcher.

So fragt sich jeder Vierte, ob sich nicht doch ein besserer Partner finden ließe. Vom Singleleben halten die Deutschen hingegen eher wenig. Von den rund 30 % Singles sind es lediglich 10 % aus Überzeugung. Demnach gilt die Ehe trotz zunehmenden Scheidugen nicht als Auslaufsmodell.

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Erste Scheidung übers Iphone

iPhone Scheidung
iPhone Scheidung

In einer Zeit der zunehmenden Technisierung und steigender Scheidungsrate, sollte es kaum verwundern, dass es unter den vielseitigen ca. 500.000 sogenannten Apps für Smartphones und Tabletcomputer nun auch eine Scheidungs-App gibt.

Ein Düsseldorfer Anwalts-Team hat die erste Scheidungs-App entwickelt, mit dem Ziel die Scheidung durch moderne Technik zu erleichtern. Demnach soll die Scheidung mit Hilfe der Scheidungs-App nun schneller und unkomplizierter werden.

Die neue App mit dem Namen „Meine Scheidung“ ist bereits zum kostenlosen Download im Apple-AppStore erhältlich. Mit wenigen Klicks auf den Touchscreen des Iphones soll der bürokratische Weg eines Scheidungsverfahrens verkürzt werden. Angeblich hat sich nun schon ein erstes Paar mit der neuen Scheidungs-App scheiden lassen. Offen bleibt, ob sich die Scheidungs-App in Zukunft etablieren wird.

In Konkurrenz zur Scheidungs-App steht die sogenannte Online Scheidung, die ein vergleichbares Angebot bietet. Ähnlich wie bei der Scheidungs-App, wird bei der Online Scheidung, der Scheidungsantrag über das Internet gestellt und der Kontakt zum Rechtsanwalt verläuft größtenteils per E-Mail.

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„Scheidungs-Gen“ entdeckt – Ist Scheidung erblich?

Laut einem Artikel der Berliner Zeitung entdeckten Wissenschaftler des Stockholmer Karolinska Instituts das sogenannte „Scheidungs-Gen“. Dieses bestimmt die Neigung eines Menschen sich häufig oder weniger häufig zu trennen. Demzufolge wäre die Geneigtheit zur Trennung oder Ehescheidung genetisch veranlagt.

Durch diese Erkenntnis wäre das erste Mal, ein Zusammenhang zwischen der menschlichen DNA und unserer Beziehungsfähigkeit nachgewiesen.

Hierzu entwickelten die Forscher eine Studie, in der sie über 1.800 Frauen und dessen Beziehungen analysierten. Es stellte sich heraus, dass Frauen, welche das „Scheidungs-Gen“ in sich trugen, sich wesentlich häufiger trennen als Andere. Diese Frauen hätten meist auch schon zu Beginn der Beziehung ein Problem gehabt, sich zu binden.

Die Forscher fanden heraus, dass das „Scheidungs-Gen“ den Hormonhaushalt der Frau so verändert, dass ihr Körper Oxytocin, das sogenannte „Kuschel-Hormon“ nicht mehr richtig verarbeiten kann. Dieses Hormon bewirkt, dass sich die Frau in der Nähe ihres Partners geborgen fühlt. Frauen mit dem „Scheidungs-Gen“ können sich, aufgrund des veränderten Hormonhaushalts nur schwer an ihren Partner binden.

Doch auch falls sich diese These bestätigt, gibt es Hoffnung:
Denkbar wäre ein vorehelicher Gen-Test, der die Heiratswillige auf Ihre Neigung zur Ehescheidung hin testet. Theoretisch könnten die Forscher auch eine Pille für das Eheglück entwickeln, die bei Frauen mit dem „Scheidungs-Gen“ das „Kuschel-Hormon“ fördert.

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Wie finde ich einen neuen Partner nach der Scheidung

Partnersuche für Patchworkeltern
Partnersuche für Patchworkeltern

Liebe Leser, sehr oft befasse ich mich hier mit den Dingen die sich vor und während einer Scheidung ereignen. Rechtliche Fragen, Kurioses und auch mit den teils unangenehmen Folgen die für Beteiligte und Familienmitglieder nach einer Ehescheidung entstehen können.

Eher selten werden hier die Perspektiven, die sich nach der Scheidung ergeben erörtert und ich nehme gerne die Anregung von Frau Sabine Bächer war und veröffentliche in meinem Scheidungsblog einen Artikel zu der von Ihr betriebenen Partnersuche – speziell für Menschen in Patchwork-Zusammenhängen – Singlemütter und Väter.

Gastartikel: Partnersuche nach der Scheidung

Kaum haben sich manche getrennt, gehen sie gleich wieder auf Partnersuche, wiederum andere möchten erst einmal durchatmen und zur Ruhe kommen. Eine Beziehung muss jedoch erst einmal verarbeitet werden und der Ex-Partner muss aus dem Kopf und aus dem Herz verbannt werden, bevor sich eine neue Liebe hineinschmeichelt.

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Kukukskinder: Der Albtraum schlechthin!

Kuckuckskinder
Kuckuckskinder

Der BGH stärkt die Rechte der Männer, denen ein Kukukskind untergeschoben wurde!

Für den vermeintlichen Kindesvater ist es der wahre Albtraum getäuscht und betrogen worden zu sein und womöglich erst nach Jahren zu erfahren, ein sog. Kukukskind großgezogen zu haben. Für den vermeintlichen Vater, aber auch für das betroffene Kind hat dieser Umstand verständlicherweise in der Regel dramatische Folgen.

Viele Männer fühlen sich belogen und brechen die Beziehung zum Kind ab. Die Beziehung zwischen dem vermeintlichen Vater und dem Kind zerreißt. Dieses verliert neben seiner Bezugsperson auch die bisherigen Unterhaltsansprüche und oft seine finanzielle Absicherung.

Der BGH hat jetzt in einer aktuellen Entscheidung die Rechte der betroffenen Männer gestärkt, indem die Kindesmutter verpflichtet wird, den Namen des Erzeugers bekannt zu geben. Die Kindesmutter hat demnach nicht das Recht den Namen des Mannes zu verheimlichen, der das Kind gezeugt hat (BGH XII ZR 136/09).

Damit steht fest, dass sich die Mutter eines Kukuskindes nicht auf Ihre Privatsphäre berufen kann. Vielmehr muss dem vermeintlichen Vater die Gelegenheit gegeben werden, auch gegen den biologischen Vater vorzugehen, um eventuelle Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

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„Eheliche Pflichten 1966“ – darfs noch etwas mehr sein?

Ehepflichten Urteil 1966 - so bitte nicht!
Ehepflichten Urteil 1966 - so bitte nicht!

So oder so ähnlich muss die Frage gelautet haben, die sich die Richter des BGH im Jahre 1966 gestellt haben, als sie über eine Ehescheidung zu urteilen hatten. Nach dem damals noch geltenden „Ehegesetz“ kam es für eine Scheidung maßgeblich auf den Grund der „Zerrüttung der Ehe“ an.

Aber zum Fall:

In erster Instanz bekam eine trennungswillige Ehefrau Recht, die die Quell allen Übels in der mangelnden Treue ihres Noch-Gatten sah. Dieser ließ die Bloßstellung aber nicht einfach auf sich sitzen und zog mit folgender Begründung in die Revision: „die Zerrüttung der Ehe sei aus der Einstellung der Beklagten zum ehelichen Verkehr entstanden.

Sie habe ihm erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr und sei imstande, dabei Zeitung zu lesen; er möge sich selber befriedigen. Der eheliche Verkehr sei eine reine Schweinerei. Sie gebe ihm lieber Geld fürs Bordell. Sie wolle auch nicht mit einem dicken Bauch herumlaufen; mit Kindern wüsste sie gar nichts anzufangen. (…)

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