Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bleibt auch bei ehebedingtem Arbeitsplatzwechsel bestehen

BüroDer BGH hat in seinem Urteil vom 13.03.2013 -XII ZB 650/11- entschieden, dass der Ehepartner nach der Scheidung einen nachehelichen Unterhaltsanspruch hat, wenn der Ehepartner währende der Ehe ehebedingt seinen Arbeitsplatz wechselt und dadurch einen Nachteil erleidet.

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Vorteile einer Meditation

von Aidan Jones
von Aidan Jones

Gerade im Familienrecht bietet die Mediation eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber gerichtlichen Auseinandersetzungen. Denn Trennung und Scheidung zählen zu den am meisten belastenden Ereignissen im Leben. Die Beteiligten durchleben existenzielle Vertrauenskrisen, sie fürchten sich vor dem Verlust ihres Freundes- und Bekanntenkreises und ihres sozialen Umfelds. In vielen Fällen ist eine Trennung auch mit Angst vor finanziellen Sorgen verknüpft. Kinder bis zum Schulkindalter sind dabei besonders betroffen. Die Trennung der Eltern erlebt ein Kind oft als von ihm verschuldet und als Bestrafung. Zudem werden die Trauer, die Ängste und Aggressionen des Elternteils, bei dem es lebt, übernommen und als eigene erlebt. Nach einer Trennung ist das Spektrum regelungsbedürftiger Aspekte sehr groß. Typische Themenbereiche sind z. B. Verantwortung für die gemeinsamen Kinder, Lebensunterhalt, berufliche Situationen, Wohnsituation der einzelnen Familienmitglieder, Wohnungseinrichtung, Vermögen/Schulden, Versicherungen, soziales Umfeld.

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Was passiert mit dem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten nach der Scheidung?

Durchschnittlich hält eine Ehe in Deutschland 14 Jahre und 2 Monate, bevor sie vor dem Familiengericht geschieden wird. Nur was passiert mit dem gemeinschaftlichen Testament?
Scheitert die Ehe und führt der Weg zum Familiengericht, müssen sich die Ehepartner neben den bekannten Scheidungsfolgen gemeinschaftliches Testament bei Scheidungwie Zugewinnausgleich, Umgangsrecht und Versorgungsausgleich auch Gedanken bezüglich ihrer gemeinsam beschlossenen Erbfolgeregelung machen.

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Wenn nicht erst der Tod scheidet – Auswirkungen der Scheidung auf das Erbrecht

erbrecht-scheidungStatt „bis das der Tod Euch scheidet“ kommt die Scheidung von Ehegatten nicht selten schon vor dem Tod. Die erbrechtlichen Folgen einer Scheidung sind dabei nicht leicht zu durchschauen. Bereits bei der Errichtung von Testamenten sowie im Vorfeld einer Scheidung können jedoch wichtige Maßnahmen getroffen werden, um das eigene Erbrecht oder das von Angehörigen zu sichern.

Das gesetzliche Ehegattenerbrecht vor und nach der Scheidung

Mit der Heirat wird der Ehegatte gesetzlicher Erbe. Durch die Scheidung verliert er dieses gesetzliche Erbrecht und ist auch nicht mehr pflichtteilsberechtigt.

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Scheidungsrecht in Europa ändert sich

Zum 21. Juni dieses Jahres wird das Scheidungsrecht in Europa grundlegend geändert. Demnach ist auf zukünftige Scheidungsverfahren, die nach dem 21. Juni 2012 anhängig werden, die Europäische Verordnung Nr. 1259/2010 (genannt: Rom III) anzuwenden. Nach dieser Verordnung richtet sich dann, welches Gericht für ein Scheidungsverfahren zuständig ist, und welches Recht zur Anwendung kommt.

Zukünftig ist für die Scheidung grundsätzlich das Recht des Staates anzuwenden, in dem die Eheleute ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern dieser nicht vor mehr als einem Jahr endete und einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Nur wenn sie eine formgültige Vereinbarung über eine Rechtswahl treffen, können sie stattdessen nach dem Recht des Staates geschieden werden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder in dem sie vormals wohnten.

Rein deutsche Ehen, bzw. Ehegatten brauchten sich hierüber bislang keine Gedanken machen. Für Sie fand aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit immer automatisch deutsches Scheidungsrecht Anwendung.

Aufpassen sollten nun aber nach der neuen Rom III Verordnung, Eheleute – auch wenn beide Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen – die eine längere Zeit der Ehe im Ausland verbracht haben. Nach dem ab Juni 2012 geltenden Recht wird nur noch nachrangig auf die Staatsangehörigkeit und vorrangig auf den Aufenthaltsort der Ehegatten abgestellt.

Es kann daher durchaus entscheidend sein, ob das Scheidungsverfahren vor oder nach dem Stichtag rechtsanhängig ist, da in den unterschiedlichen Ländern durchaus unterschiedliche Scheidungsvorschriften gelten, die für den jeweiligen Scheidungswilligen durchaus erhebliche finanzielle Auswirkungen habe können.

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Kukukskinder: Der Albtraum schlechthin!

Kuckuckskinder
Kuckuckskinder

Der BGH stärkt die Rechte der Männer, denen ein Kukukskind untergeschoben wurde!

Für den vermeintlichen Kindesvater ist es der wahre Albtraum getäuscht und betrogen worden zu sein und womöglich erst nach Jahren zu erfahren, ein sog. Kukukskind großgezogen zu haben. Für den vermeintlichen Vater, aber auch für das betroffene Kind hat dieser Umstand verständlicherweise in der Regel dramatische Folgen.

Viele Männer fühlen sich belogen und brechen die Beziehung zum Kind ab. Die Beziehung zwischen dem vermeintlichen Vater und dem Kind zerreißt. Dieses verliert neben seiner Bezugsperson auch die bisherigen Unterhaltsansprüche und oft seine finanzielle Absicherung.

Der BGH hat jetzt in einer aktuellen Entscheidung die Rechte der betroffenen Männer gestärkt, indem die Kindesmutter verpflichtet wird, den Namen des Erzeugers bekannt zu geben. Die Kindesmutter hat demnach nicht das Recht den Namen des Mannes zu verheimlichen, der das Kind gezeugt hat (BGH XII ZR 136/09).

Damit steht fest, dass sich die Mutter eines Kukuskindes nicht auf Ihre Privatsphäre berufen kann. Vielmehr muss dem vermeintlichen Vater die Gelegenheit gegeben werden, auch gegen den biologischen Vater vorzugehen, um eventuelle Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

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„Eheliche Pflichten 1966“ – darfs noch etwas mehr sein?

Ehepflichten Urteil 1966 - so bitte nicht!
Ehepflichten Urteil 1966 - so bitte nicht!

So oder so ähnlich muss die Frage gelautet haben, die sich die Richter des BGH im Jahre 1966 gestellt haben, als sie über eine Ehescheidung zu urteilen hatten. Nach dem damals noch geltenden „Ehegesetz“ kam es für eine Scheidung maßgeblich auf den Grund der „Zerrüttung der Ehe“ an.

Aber zum Fall:

In erster Instanz bekam eine trennungswillige Ehefrau Recht, die die Quell allen Übels in der mangelnden Treue ihres Noch-Gatten sah. Dieser ließ die Bloßstellung aber nicht einfach auf sich sitzen und zog mit folgender Begründung in die Revision: „die Zerrüttung der Ehe sei aus der Einstellung der Beklagten zum ehelichen Verkehr entstanden.

Sie habe ihm erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr und sei imstande, dabei Zeitung zu lesen; er möge sich selber befriedigen. Der eheliche Verkehr sei eine reine Schweinerei. Sie gebe ihm lieber Geld fürs Bordell. Sie wolle auch nicht mit einem dicken Bauch herumlaufen; mit Kindern wüsste sie gar nichts anzufangen. (…)

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Kann denn Heirat Sünde sein?

Katholische Kirche - gefangen in der Tradition und Geschichte
Der Schweizer Gardist - Symbol für Tradition und Konservativismus

Ein geschiedener Arzt darf bei Wiederheirat seinen Job behalten!
Was sich wie eine Selbstverständlichkeit anhört und für jeden aufgeklärten und in einem rechtsstaatlichen Land lebenden Menschen eine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist für das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Arztes einer katholischen Klinik nur eine Ausnahme.
So hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Grundsatzurteil entschieden, dass das katholische Arbeitsrecht auch heute noch in das Privatleben der kirchlich Beschäftigten eingreifen darf. Geklagt hatte ein Arzt, der nach seiner Scheidung erneut heiratete und darauf seinen Job verlor. Lediglich aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls hat das Gericht die Kündigung für unzulässig erklärt.
Bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen müssen sich die Arbeitnehmer in der Regel verpflichten, die kirchliche Grundordnung einzuhalten. In dieser Grundordnung heißt es, die Mitarbeiter dürfen in ihrer persönlichen Lebensführung die Glaubwürdigkeit der Kirche nicht gefährden. Als schwerwiegender Loyalitätsverstoß gilt unter anderem der Abschluss einer nach dem Glaubensverständnis der Kirche ungültigen Ehe, da das Kirchenrecht die Auflösung einer Ehe nicht vorsieht.

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Scheidung kostet – jetzt mit Spartipps vom Scheidungsanwalt punkten!

Sparschwein Scheidung  - Scheidungskosten
Sparschwein Scheidung - Scheidungskosten

Eine Scheidung kann teuer werden. Da ist es mehr als verständlich, dass der Wunsch nach möglichst geringen Scheidungskosten bei fast allen Mandanten gegeben ist.

Auf vielfachen Wunsch hin habe ich eine erste Liste mit Tipps zusammengestellt die die wichtigsten Punkte zusammenfasst.

Der Ratgeber Scheidungskosten ist hier zu finden.

Kommentare und Ergänzungsvorschläge, nicht nur von Kollegen, sind sehr willkommen! Ich werde die Liste dann ggf. um weitere Tipps ergänzen.

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