Scheidung als Kündigungsgrund in der Katholischen Kirche


Kirchenrecht – ist das noch zeitgemäß?

Nicht jedem ist bekannt, dass es den Kirchen in Deutschland erlaubt ist, abweichend vom gültigen Arbeitsrecht, Ihr eigenes kirchliches Recht, auch bei Arbeitsverträgen, anzuwenden.

Man mag dies für antiquiert halten, aber so ist immer noch die geltende Rechslage und die versetzt Kirche und kirchliche Arbeitgeber immer noch in die Lage in einer Art und Weise auf private Aspekte Einfluss zu nehmen, über die man durchaus den Kopf schütteln kann.

Erst vor kurzem ging der Fall eines Chefarztes durch die Öffentlichkeit, der aufgrund der Wiederverheiratung nach Scheidung, von seinem Arbeitgeber, einer katholischen Klinik, gekündigt wurde.

Kollege Wolf J. Reuter hat sich hierzu streitbar in seinem Blog geäußert.

Nun berichtet die Frankfurter Rundschau dass das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt hat.

Auch ein zweimal verheirateter Mediziner darf in einem katholischen Krankenhaus weiter therapieren: Das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht erklärte am Donnerstag die Kündigung eines Chefarztes für unwirksam. Er hatte nach einer Scheidung erneut geheiratet. Damit habe er gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen, argumentiert sein Arbeitgeber.

Grundsätzlich bestätigte das Gericht allerdings die Wirksamkeit katholischer Arbeitsverträge. Aber in der beklagten rheinischen Klinik waren weitere Ärzte beschäftigt, die in zweiter Ehe verheiratet sind und denen nicht gekündigt wurde. Auch sie hatten den Vertrag mit geltendem kirchlichen Arbeitsrecht unterschrieben. Mit einem Unterschied: Diese Männer sind evangelisch.

Zum Glück für den Arzt ließ das LAG dieses Argument, trotz der Heranziehung des Markusevangeliums als Beweis, nicht gelten.

Wenn diese Norm in allen Verträgen steht, muss ihre Verletzung auch gleich behandelt werden

entschied der Vorsitzende Richter Wulfhard Göttling.

Mit einem freiwilligen Verzicht auf die rechtlichen Privilegien der Kirchen ist wohl in nächter Zeit eher nicht zu rechnen.
Sollte der Gesetzgeber aktiv werden? Was meinen Sie?

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FAQ Scheidungsrecht – Fragen Sie den Scheidungsanwalt

Liebe Leser, immer wieder erhalte ich Anfragen über dieses Blog zu konkreten familienrechtlichen Fällen.Ich werde diese gern in meinen FAQ Scheidung behandeln, sofern die Frage von generellem Interesse ist und die Fragestellung verallgemeinert ist und keine persönlichen Informationen enthält.
Für Ihre Fragen nutzen Sie bitte das Kommentarfeld des Artikels.

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Die EU-Scheidungsreform II – sie rückt näher

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Scheidung in Europa wird vereinfacht – Teil II

Scheidungen in internationalen ehen Ehen können sehr komplitziert sein. Über die Bestrebungen danach, Scheidungen in Europa zu vereinfachen habe ich bereits hier berichtet.

Am 4. 06. 2010. stimmte der europäische Rat positiv über den Vorschlag ab, das Scheidungsrecht für binationale Paare in mittlerweile 14 Staaten der EU zu vereinheitlichen.

Das Gesetz soll Eheleuten, welche aus unterschiedlichen Ländern stammen, oder auch nur in unterschiedlichen Ländern wohnen, mehr Möglichkeiten geben, das anwendbare Recht für ihre Scheidung selbst zu bestimmen und einheitliche Regeln für den Fall aufstellen, dass sie sich darüber nicht einigen können.

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Küssen verboten – Internationale Eigenheiten im Recht

kussvervot

Küssen verboten – haben schon die Prinzen gesungen aber wussten Sie, dass in vielen Ländern auch noch im 21. Jahrhundert tatsächlich ein Kussverbot besteht?

So herrscht in Japan, Dubai oder Indonesien ein offizielles Kussverbot in der Öffentlichkeit.
Aber auch in Frankreich ist Küssen z.B. auf Bahnübergängen verboten.
Oder in Indien dürfen sich Touristen in der Öffentlichkeit nicht küssen.
Besonders kurios:
Im Bundesstaat Maryland/USA ist Küssen in der Öffentlichkeit von mehr als einer Sekunde verboten, in der Stadt Tulsa (Rhode Island) dürfen Küsse nicht mehr als drei Minuten andauern und im Staat Iowa maximal fünf Minuten.

Noch sinnentleerter dürfte das Verbot in Wisconsin sein, dort darf man sich nicht in Zügen Küssen.

Mehr zum Thema kuriose Kussverbote hier & hier.

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Trennung per SMS oder Email – Zukunft der Scheidung?

sms scheidung

Noch muss in Deutschland eine Ehe vor Gericht geschieden werden.
Doch wie viele Bereiche unseres Lebens habem das Internet und die mobilen Kommunikationstechnologien nicht alles schon revolutioniert?
Denken Sie nur an das Einkaufen, Online-Shopping ist nichts besonderes mehr, soziale Kontakte werden zum Großteil über das Internet gepflegt, Informationen und Nachrichten erhalten viele nur noch aus Digitalen Quellen.
Die „Digital Natives“, die im digitalen Zeitalter Geborenen, sind auf dem Vormarsch und zumindest die Trennung von nicht verheirateten Paaren, findet heute gerne schon mal mit dem Handy, per Email oder über eine Statusmeldung bei Facebook statt.
Glaubt man einer von von Bitcom beauftragten Forsastudie haben bereits mehr als 3 Millionen Deutsche diese technischen Mittel zur Beendigung einer Beziehung genutzt.

Nun, wer weiß schon wohin die Entwicklung gehen wird, Japanische Paare lassen sich von Robotern trauen, warum sollte man sich nicht auch bei Ehescheidungen auf Bits und Bytes verlassen.
Vielleicht sehen wir bald Werbespots im Fernsehen: „Sende Scheidung an die 0190….“ ?

Nun es bleibt zu hoffen, dass uns diese Neuerungen erspart bleiben! Sicher kann man sich aber wohl nicht sein.

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Dürfen Afghanen wirklich ihre Frauen vergewaltigen?


Frauen in Burka     Foto: Steve Evans

Der Kachelmann Prozess (ihm wird vorgeworfen seine Freundin vergewaltigt zu haben) veranlasste mich kürzlich, eine Recherche zum Thema Vergewaltigung in der Ehe zu betreiben.
Erstaunlicherweise stieß ich dabei auf einen Artikel, welcher berichtete, in Afghanistan sei die Vergewaltigung in der Ehe legalisiert worden (Quellen  s.u.).

Das Gesetz aus dem Jahre 2009 betrifft lediglich die schiitische Minderheit in Afghanistan. Es regelt dem Artikel zur Folge Folgendes:

„Im umstrittensten Artikel 132 heisst es laut Medienberichten:

„Solange der Ehemann nicht auf Reisen ist, hat er das Recht auf Geschlechtsverkehr mit seiner Frau in jeder vierten Nacht.“ Solange die Frau nicht krank sei, „ist sie zu einer positiven Antwort auf seine sexuelle Begierde verpflichtet“. Männer sollten ihren Frauen mindestens alle vier Monaten Sex gewähren, sind aber dazu nicht verpflichtet.

Artikel 133 lautet:

„Eine Frau darf das Haus nicht ohne Erlaubnis ihres Mannes verlassen.“ Ausnahmen seien nur
medizinische oder andere Notfälle. Artikel 27 setzt das heiratsfähige Alter bei
Mädchen auf den Zeitpunkt ihrer ersten Menstruation und bei Jungen auf 15 Jahre
fest.“
[Quelle: taz.de]

In der Tat scheint sich hier eine Gesetzeslücke zu ergeben, die es Männern erlaubt, auch gegen den Willen ihrer Ehefrauen mit diesen Geschlechtsverkehr zu haben. Dem gegenüber wird argumentiert, dieses Gesetz stärke sogar die Frauenrechte. Das mag wahr sein. Es ist ja allgemein bekannt, dass in Afghanistan und anderen Ländern der Region Frauenrechte vielfach extrem vernachlässigt werden.

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Informationsbroschüre zum Versorgungsausgleich

Nach dem aktuellen, seit dem 01.09.2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht können Sie nach Belieben Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich treffen. So können Sie zum Beispiel einzelne Anwartschaften vollständig aus dem Versorgungsausgleich herausnehmen, die Aufteilung von Anwartschaften der Höhe nach sowie auf der zweiten Ebene modifizieren oder eine externe Ausgleichung von Anwartschaften vornehmen. Voraussetzung ist jedoch die konkrete Kenntnis aller bestehenden Anwartschaften, die sie – am besten schriftlich – bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern erfragen können. Zur Vorbereitung ihrer Entscheidung empfehle ich die Lektüre der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung unter deutsche-rentenversicherung.de .

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Online-Scheidung in der Kritik – was ist daran?

online scheidung erfahrung kritik
Sind die Mandanten bei Online Scheidungen die Dummen…?

Die in den 90er Jahre eingeführte Möglichkeit sogenannter „Online-Scheidungen“ sieht sich, von Zeit zu Zeit und von berufener Stelle, immer wieder wohlfeiler Kritik ausgesetzt.

Nun betreibe ich selbst verschiedene solche Angebote und es scheint mir angebracht, zu einigen, oft geäußerten Punkten meine Meinung zu äußern.

Der Begriff Online-Scheidung bezeichnet kein gerichtliches Verfahren, sondern steht lediglich für eine vereinfachte und schnellere Kommunikation mit dem eigenen Scheidungsanwalt über das Internet und unter Ausnutzung moderner Kommunikationsmittel.
Anstelle eines persönlichen Termins in der Kanzlei kann ein Teil der Kommunikation und des Schriftverkehrs zwischen Anwalt und den Mandant per E-Mail oder über Online-Formulare erledigt werden.

Die erforderliche persönliche Beratung und Beantwortung spezielle Fragen erfolgt telefonisch und per Mail, sodass die Prozessvorbereitung und Durchführung beschleunigt und dadurch auch kostengünstiger wird.

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Die EU-Scheidungsreform – was bringt sie für binationale Scheidungen?

europa-flagge
Europa will auch bei Scheidungen zusammenwachsen

Einige Mitgliedsstaaten der EU versuchen, das internationale Scheidungsrecht zu vereinheitlichen, sodass Ehen zwischen EU-Bürgern mit unterschiedlichen Nationalitäten (sog. binationale Ehen) oder solchen, die nicht in ihrem Heimatland leben, leichter geschieden werden können.

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2009 – Weniger Scheidungen in NRW – Wunschdenken oder Trendwende?

Eine Pressemeldung des Evangelischen Pressedienstes ließ mich aufhorchen, Sie ist überschrieben mit dem hoffnungsvollen Titel: “ Immer weniger Scheidungen in NRW

Prinzipeill wäre ja eine Trendwende am Scheidungsmarkt, im Interesse der Gesellschaft und der Familien (vor allem der Kinder) mehr als wünschenswert.
Bei genauerer Betrachtung der Statistik muss aber leider jede übertriebe Erwartunge gedämpft werden.

Ganze 0,3 % beträgt die Verringerung der Scheidungen in NRW. Diese Zahl bei einem Aufkommen von 45 978 geschiedenen Ehen lässt sich vermutlich gut mit demografischen Aspekten oder notfalls mit der Klimaerwärmung erklähren! Eine Trendwende kann ich jedoch angesichts eines Vergleiches zwischen 2007 und 2009 nicht sehen. Da sehen wir doch eine absolute Steigerung von 43 104 Scheidungen in 2007 zu 45 978 Scheidungen in 2009.
Viel eher könnte man sagen 2008 war ein eklatanter Ausrutscher nach oben (>3000 Scheidungen mehr als im Vorjahr).

Mir scheint also kein Anlass zum Jubeln vorhanden zu sein.

Statistikfreunden sei hier noch einmal die gesamte Tabelle ans Herz gelegt:

JahrGeschiedene Ehen in Nordrhein-Westfalen
insgesamtdavon Paarebetroffene
minderjährige
Kinder
ohnemit
minderjährige(n) Kinder(n)
200451 13928 06823 07137 052
200547 48026 68320 79733 212
200645 66524 98320 68233 098
200743 10424 07519 02930 351
200846 09824 85321 24534 419
200945 97824 25321 72535 773

Quelle: IT.NRW

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