Das Jobcenter muss die Reisekosten von mehr als 6.000 € für den Besuch der Kinder in Australien nicht übernehmen

Thomas Schoch
Thomas Schoch

So entschied das Sozialgericht Berlin in seinem Beschluss vom 21. August 2013  –S 201 AS 19424/13 ER-.

Das Jobcenter muss die Kosten für eine kurzfristige Reiseplanung für den Besuch eines Hart IV-Empfängers bei seinen in Australien lebenden Kinder nicht übernehmen, auch wenn es sich bereits grundsätzlich zu einer Kostenübernahme erklärt hat.

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