![Thomas Schoch](https://ra-scheidung.de/wp-content/uploads/800px-Sydney_Opera_House_Australia-300x212.jpg)
So entschied das Sozialgericht Berlin in seinem Beschluss vom 21. August 2013 –S 201 AS 19424/13 ER-.
Das Jobcenter muss die Kosten für eine kurzfristige Reiseplanung für den Besuch eines Hart IV-Empfängers bei seinen in Australien lebenden Kinder nicht übernehmen, auch wenn es sich bereits grundsätzlich zu einer Kostenübernahme erklärt hat.