Kein Trennungsunterhalt, wenn der Ex-Partner bei dem neuen Partner lebt?

Die Verpflichtung eines Ehegatten dem bedürftigen anderen Ehegatten einen angemessenen Trennungsunterhalt zu zahlen, besteht nach der Trennung und endet in der Regel mit der rechtskräftigen Scheidung. Es gibt aber Fälle, bei denen sich die Frage stellt, ob es auch andere Gründe geben kann, warum diese Verpflichtung früher entfällt. Über einen solchen Fall entschied das OLG Oldenburg in einem aktuellen Fall (Beschluss v 16.11.2016 – 4 UF 78/16).

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