Ein Samenspender beantragte die Feststellung der Vaterschaft für Embryonen, die mit seinem Samen gezeugt wurden. Doch sieht das deutsche Abstammungsrecht eine Feststellung der Vaterschaft bereits vor der Geburt vor? Hierzu entschied nun mehr der Bundesgerichtshof mit Beschluss v. 24.08.2016 (Az. XII ZB 351/15).