Küssen verboten – Internationale Eigenheiten im Recht

kussvervot

Küssen verboten – haben schon die Prinzen gesungen aber wussten Sie, dass in vielen Ländern auch noch im 21. Jahrhundert tatsächlich ein Kussverbot besteht?

So herrscht in Japan, Dubai oder Indonesien ein offizielles Kussverbot in der Öffentlichkeit.
Aber auch in Frankreich ist Küssen z.B. auf Bahnübergängen verboten.
Oder in Indien dürfen sich Touristen in der Öffentlichkeit nicht küssen.
Besonders kurios:
Im Bundesstaat Maryland/USA ist Küssen in der Öffentlichkeit von mehr als einer Sekunde verboten, in der Stadt Tulsa (Rhode Island) dürfen Küsse nicht mehr als drei Minuten andauern und im Staat Iowa maximal fünf Minuten.

Noch sinnentleerter dürfte das Verbot in Wisconsin sein, dort darf man sich nicht in Zügen Küssen.

Mehr zum Thema kuriose Kussverbote hier & hier.

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Trennung per SMS oder Email – Zukunft der Scheidung?

sms scheidung

Noch muss in Deutschland eine Ehe vor Gericht geschieden werden.
Doch wie viele Bereiche unseres Lebens habem das Internet und die mobilen Kommunikationstechnologien nicht alles schon revolutioniert?
Denken Sie nur an das Einkaufen, Online-Shopping ist nichts besonderes mehr, soziale Kontakte werden zum Großteil über das Internet gepflegt, Informationen und Nachrichten erhalten viele nur noch aus Digitalen Quellen.
Die „Digital Natives“, die im digitalen Zeitalter Geborenen, sind auf dem Vormarsch und zumindest die Trennung von nicht verheirateten Paaren, findet heute gerne schon mal mit dem Handy, per Email oder über eine Statusmeldung bei Facebook statt.
Glaubt man einer von von Bitcom beauftragten Forsastudie haben bereits mehr als 3 Millionen Deutsche diese technischen Mittel zur Beendigung einer Beziehung genutzt.

Nun, wer weiß schon wohin die Entwicklung gehen wird, Japanische Paare lassen sich von Robotern trauen, warum sollte man sich nicht auch bei Ehescheidungen auf Bits und Bytes verlassen.
Vielleicht sehen wir bald Werbespots im Fernsehen: „Sende Scheidung an die 0190….“ ?

Nun es bleibt zu hoffen, dass uns diese Neuerungen erspart bleiben! Sicher kann man sich aber wohl nicht sein.

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Dürfen Afghanen wirklich ihre Frauen vergewaltigen?


Frauen in Burka     Foto: Steve Evans

Der Kachelmann Prozess (ihm wird vorgeworfen seine Freundin vergewaltigt zu haben) veranlasste mich kürzlich, eine Recherche zum Thema Vergewaltigung in der Ehe zu betreiben.
Erstaunlicherweise stieß ich dabei auf einen Artikel, welcher berichtete, in Afghanistan sei die Vergewaltigung in der Ehe legalisiert worden (Quellen  s.u.).

Das Gesetz aus dem Jahre 2009 betrifft lediglich die schiitische Minderheit in Afghanistan. Es regelt dem Artikel zur Folge Folgendes:

„Im umstrittensten Artikel 132 heisst es laut Medienberichten:

„Solange der Ehemann nicht auf Reisen ist, hat er das Recht auf Geschlechtsverkehr mit seiner Frau in jeder vierten Nacht.“ Solange die Frau nicht krank sei, „ist sie zu einer positiven Antwort auf seine sexuelle Begierde verpflichtet“. Männer sollten ihren Frauen mindestens alle vier Monaten Sex gewähren, sind aber dazu nicht verpflichtet.

Artikel 133 lautet:

„Eine Frau darf das Haus nicht ohne Erlaubnis ihres Mannes verlassen.“ Ausnahmen seien nur
medizinische oder andere Notfälle. Artikel 27 setzt das heiratsfähige Alter bei
Mädchen auf den Zeitpunkt ihrer ersten Menstruation und bei Jungen auf 15 Jahre
fest.“
[Quelle: taz.de]

In der Tat scheint sich hier eine Gesetzeslücke zu ergeben, die es Männern erlaubt, auch gegen den Willen ihrer Ehefrauen mit diesen Geschlechtsverkehr zu haben. Dem gegenüber wird argumentiert, dieses Gesetz stärke sogar die Frauenrechte. Das mag wahr sein. Es ist ja allgemein bekannt, dass in Afghanistan und anderen Ländern der Region Frauenrechte vielfach extrem vernachlässigt werden.

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Informationsbroschüre zum Versorgungsausgleich

Nach dem aktuellen, seit dem 01.09.2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht können Sie nach Belieben Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich treffen. So können Sie zum Beispiel einzelne Anwartschaften vollständig aus dem Versorgungsausgleich herausnehmen, die Aufteilung von Anwartschaften der Höhe nach sowie auf der zweiten Ebene modifizieren oder eine externe Ausgleichung von Anwartschaften vornehmen. Voraussetzung ist jedoch die konkrete Kenntnis aller bestehenden Anwartschaften, die sie – am besten schriftlich – bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern erfragen können. Zur Vorbereitung ihrer Entscheidung empfehle ich die Lektüre der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung unter deutsche-rentenversicherung.de .

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Online-Scheidung in der Kritik – was ist daran?

online scheidung erfahrung kritik
Sind die Mandanten bei Online Scheidungen die Dummen…?

Die in den 90er Jahre eingeführte Möglichkeit sogenannter „Online-Scheidungen“ sieht sich, von Zeit zu Zeit und von berufener Stelle, immer wieder wohlfeiler Kritik ausgesetzt.

Nun betreibe ich selbst verschiedene solche Angebote und es scheint mir angebracht, zu einigen, oft geäußerten Punkten meine Meinung zu äußern.

Der Begriff Online-Scheidung bezeichnet kein gerichtliches Verfahren, sondern steht lediglich für eine vereinfachte und schnellere Kommunikation mit dem eigenen Scheidungsanwalt über das Internet und unter Ausnutzung moderner Kommunikationsmittel.
Anstelle eines persönlichen Termins in der Kanzlei kann ein Teil der Kommunikation und des Schriftverkehrs zwischen Anwalt und den Mandant per E-Mail oder über Online-Formulare erledigt werden.

Die erforderliche persönliche Beratung und Beantwortung spezielle Fragen erfolgt telefonisch und per Mail, sodass die Prozessvorbereitung und Durchführung beschleunigt und dadurch auch kostengünstiger wird.

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Die EU-Scheidungsreform – was bringt sie für binationale Scheidungen?

europa-flagge
Europa will auch bei Scheidungen zusammenwachsen

Einige Mitgliedsstaaten der EU versuchen, das internationale Scheidungsrecht zu vereinheitlichen, sodass Ehen zwischen EU-Bürgern mit unterschiedlichen Nationalitäten (sog. binationale Ehen) oder solchen, die nicht in ihrem Heimatland leben, leichter geschieden werden können.

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2009 – Weniger Scheidungen in NRW – Wunschdenken oder Trendwende?

Eine Pressemeldung des Evangelischen Pressedienstes ließ mich aufhorchen, Sie ist überschrieben mit dem hoffnungsvollen Titel: “ Immer weniger Scheidungen in NRW

Prinzipeill wäre ja eine Trendwende am Scheidungsmarkt, im Interesse der Gesellschaft und der Familien (vor allem der Kinder) mehr als wünschenswert.
Bei genauerer Betrachtung der Statistik muss aber leider jede übertriebe Erwartunge gedämpft werden.

Ganze 0,3 % beträgt die Verringerung der Scheidungen in NRW. Diese Zahl bei einem Aufkommen von 45 978 geschiedenen Ehen lässt sich vermutlich gut mit demografischen Aspekten oder notfalls mit der Klimaerwärmung erklähren! Eine Trendwende kann ich jedoch angesichts eines Vergleiches zwischen 2007 und 2009 nicht sehen. Da sehen wir doch eine absolute Steigerung von 43 104 Scheidungen in 2007 zu 45 978 Scheidungen in 2009.
Viel eher könnte man sagen 2008 war ein eklatanter Ausrutscher nach oben (>3000 Scheidungen mehr als im Vorjahr).

Mir scheint also kein Anlass zum Jubeln vorhanden zu sein.

Statistikfreunden sei hier noch einmal die gesamte Tabelle ans Herz gelegt:

JahrGeschiedene Ehen in Nordrhein-Westfalen
insgesamtdavon Paarebetroffene
minderjährige
Kinder
ohnemit
minderjährige(n) Kinder(n)
200451 13928 06823 07137 052
200547 48026 68320 79733 212
200645 66524 98320 68233 098
200743 10424 07519 02930 351
200846 09824 85321 24534 419
200945 97824 25321 72535 773

Quelle: IT.NRW

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Humorige Entdeckung bei Twitter – Der Ehefrau – Bot

Gustav von Bohlen und Halbach mit Ehefrau Sophie
Früher war alles besser – Gustav von Bohlen und Halbach mit Ehefrau Sophie

Man kann es nicht bestreiten, die neuen Medien bringen kreatives und humoristisches Potential zu Tage das der Welt sonst wahrscheinlich verschlossen geblieben wäre! Eine humorige, wenn auch zugegebenermassen leicht freuenfeindliche Variante ist der Ehefrau-Bot bei Twitter. In unregelmäßigen Abständen äussert sich dieser Twitteraccount im Tonfall einer klischeehaften Ehefrau. Sprüche wie „Bring den Müll runter Schatz“ oder „Jetzt haben noch 3 weitere „Kumpels“ von Dir angerufen und gefragt, ob du morgen mitkommst. Sag den mal endlich, dass du keine Zeit hast.“ lassen ein nahezu realistisches Ehefrau-Gefühl aufkommen.

Vielleicht eine Alternative für geschiedene Ehemänner die nach der Scheidung den täglichen Smalltalk mit der EX vermissen?

Bleibt abzuwarten wann der erste Ehemann-Bot bei Twitter erscheint… „Nein Schatz, ich habe meine Socken nicht da liegen lassen“ … http://twitter.com/Ehefraubot

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Kuriose Scheidungsgründe I – Chinas Immobilienpolitik


Chinesisches Ehepaar in traditioneller Tracht
Foto: Joe Mabel / GPL

Damit, dass die Immobilienreform der chinesischen Regierung für viele einen Anlass zur Scheidung bieten würde, hatte diese wohl nicht gerechnet, als sie am 15. April diesen Jahres neue Bestimmungen für den Erwerb von Zweit- und weiteren Immobilien erließ.

Eigentlicher Zweck dieser Reform war, die Spekulation mit Mehrfachimmobilien, sowie den daraus resultierenden Bauboom zu hemmen und Inflation zu verhindern. So muss für ein Zweithaus nun beispielsweise eine Anzahlung in Höhe von 50 % geleistet werden. Zudem wurde die Verzinsung um 10 % gegenüber dem
Vergleichswert erhöht. Für jede weitere Immobilie sind die Anforderungen noch höher. Dabei wird die Anzahl der Immobilien pro Familie (NICHT pro Familienmitglied) bestimmt.

Diese Vorschriften sind jedoch nicht unumgänglich. Einige Ehepaare möchten sich nun scheiden lassen, um eine weitere Immobilie zu den günstigeren Konditionen einer Erstimmobilie (30 % Anzahlung und bis zu 15 % Zinsersparnis) erwerben zu können. Im Falle der Scheidung gelten die Ehegatten nicht mehr als eine Familie, weshalb dann wieder jeder für sich eine Erstimmobilie erstehen kann. Andernfalls würde das Haus des zweiten Ehegatten als Zweitwohnung der Familie im Sinne der nachteiligen neuen Bestimmungen gelten. Entsprechend größer wäre die finanzielle Belastung. Nachdem der Kauf abgewickelt ist, möchten sie dann wieder heiraten. Andere haben für das ersehnte Zweithaus ihre Hochzeit verschoben.

Dabei ist zu beachten, dass in China sozusagen „Scheidungsfreiheit“ besteht. Wollen beide Ehepartner einvernehmlich die Scheidung, so muss diese gewährt werden. Das ist in Deutschland so nicht möglich. Hier kommt es nicht nur auf den Willen der Parteien an. Die Ehe muss tatsächlich „zerrüttet“ sein. Der günstigere Erwerb einer Zweitimmobilie ist kein tauglicher Scheidungsgrund in diesem Sinne.
Auch ist in der Regel das Trennungsjahr einzuhalten.

Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass Ehe und Familie durch Art. 4 unseres Grundgesetzes, welcher unter anderem gewisse Benachteiligungen Verheirateter verbietet, besonderen verfassungsrechtlichen Schutz genießen. Dank dessen würde eine solche Bevorzugung von unverheiratet Zusammenlebenden (zwei günstige Erstwohnungen) gegenüber Ehepartnern (günstige Erst- und ungünstige Zweitwohnung) in Deutschland von vorne herein eher zweifelhaft erscheinen.

Wie viele chinesische Ehen dieser Wohnungspolitik tatsächlich zum Opfer fallen werden, bleibt abzuwarten.

Quelle zum Thema: http://www.china-observer.de/?x=entry:entry100507-141519
Foto: Joe Mabel / GPL

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Die Welt der Scheidung

… nun ja, jetzt sind es fast 20 Jahre her, dass ich mein zweites Staatsexamen absolviert und meine Tätigkeit als Rechtsanwalt begonnen habe. Zunächst die ersten Lehrjahre angestellt bei einem väterlichen Kollegen in Osnabrück, dann einige Jahre später als selbständiger Rechtsanwalt in Münster. Nachdem ich mich in den ersten Jahren mit einer Vielzahl von Rechtsgebieten auseinandergesetzt hatte, begann ich mich auf das Familienrecht zu konzentrieren. Heute bin ich auf diesem Gebiet schwerpunktmäßig tätig und beantworte täglich alle Fragen zu Trennung, Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen und Scheidung. Nachdem ich nunmehr weit über 1000 Scheidungsverfahren durchgeführt habe, hier also mein erster Blog:

Die Welt der Scheidung

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