Trennungsjahr abschaffen?
Wegen des Trennungsjahres können viele Ehegatten nicht tun, was sie im Zeitpunkt der Trennung am liebsten sofort tun würden: sich von ihrem Ex-Partner scheiden lassen. Das Trennungsjahr ist gewissermaßen ein Übel, das Ehegatten nach der Trennung aufgebürdet wird, damit sie ihren Scheidungsentschluss nicht leichtfertig treffen. Aber genügt das als Grund zu sagen, dass Ehegatten mit ihrem nun nicht mehr geliebten Partner noch ein ganzes Jahr verheiratet bleiben müssen? Mit anderen Worten: Sollte man das Trennungsjahr abschaffen?
Statistiken zum Thema Scheidung und Trennung gibt es viele. Mitunter wird untersucht, in welchen Städten die Scheidungsraten am höchsten sind, oder – wie Sie bei uns auch letztens schon lesen konnten – welche Jobs besonders „scheidungsgefährdet“ sind. In diesem Beitrag geht es um die Rückläufigkeit der Scheidungsraten in den letzten Jahren. Dabei drängt sich vor allem die Frage auf, ob sich dieser Trend fortsetzen kann.
Jeder kennt Berufe, die „keiner machen will“. Nicht selten handelt es sich dabei aber um wichtige Berufe, die aber zum Beispiel aufgrund der besonderen Stressbelastung oder der hohen körperlichen Belastung bei Job-Interessenten verhältnismäßig unbeliebt sind. Hier und da spielt sicherlich auch die Bezahlung eine Rolle.
Kommt es zwischen Eheleuten zur Trennung, kommen sie manchmal in Streit darüber, wer die gemeinsame Ehewohnung bekommt. Nicht immer können sich Eheleute gütlich darüber einigen. Denn nicht immer wollen beide – oder einer der Eheleute – ausziehen. Dann, wenn beide die Wohnung für sich beanspruchen und eine Einigung ausgeschlossen erscheint, muss im Zweifel das Gericht entscheiden. Einen solchen Fall hatte das OLG Oldenburg zu entscheiden (Beschluss vom 29.03.17, Az.: 4 UFH 1/17).
Ob das Kind geimpft werden soll, kann zwischen den Eltern zum Streit führen, wenn Uneinigkeit herrscht. In der Vergangenheit haben wir bereits über derartige Fälle berichtet. Nun hatte der Bundesgerichtshof die Frage zu klären, wer darüber entscheiden darf, ob das Kind geimpft wird, wenn die Eltern sich uneinig sind. (BGH Beschluss vom 03.05.17, Az.: XII ZB 157/16)