„Eheliche Pflichten 1966“ – darfs noch etwas mehr sein?

Ehepflichten Urteil 1966 - so bitte nicht!
Ehepflichten Urteil 1966 - so bitte nicht!

So oder so ähnlich muss die Frage gelautet haben, die sich die Richter des BGH im Jahre 1966 gestellt haben, als sie über eine Ehescheidung zu urteilen hatten. Nach dem damals noch geltenden „Ehegesetz“ kam es für eine Scheidung maßgeblich auf den Grund der „Zerrüttung der Ehe“ an.

Aber zum Fall:

In erster Instanz bekam eine trennungswillige Ehefrau Recht, die die Quell allen Übels in der mangelnden Treue ihres Noch-Gatten sah. Dieser ließ die Bloßstellung aber nicht einfach auf sich sitzen und zog mit folgender Begründung in die Revision: „die Zerrüttung der Ehe sei aus der Einstellung der Beklagten zum ehelichen Verkehr entstanden.

Sie habe ihm erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr und sei imstande, dabei Zeitung zu lesen; er möge sich selber befriedigen. Der eheliche Verkehr sei eine reine Schweinerei. Sie gebe ihm lieber Geld fürs Bordell. Sie wolle auch nicht mit einem dicken Bauch herumlaufen; mit Kindern wüsste sie gar nichts anzufangen. (…)

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Trennungsschmerz bei Scheidung – Selbstmitsleid kann helfen

selbstmitleid
Selbstmitleid 🙁 - nicht immer falsch

Was sich im ersten Moment ein wenig paradox anhört, stellt den Schlüssel zur Bewältigung des Trennungsschmerzes nach einer Scheidung dar: Selbstmitleid!

Dies haben Forscher um David A. Sbarra von der Universität von Arizona in einer kürzlich erschienen Studie beschäftigt. Hierbei wurden 105 Menschen (38 Männer und 67 Frauen), die im Schnitt 40 Jahre alt und über 13 Jahre lang verheiratet waren, kurz nach ihrer Scheidung und sechs bis Monate später befragt. In beiden Fällen sollten sie eine halbe Minute an ihren Ex-Partner denken und anschließend vier Minuten über ihre Gedanken und Gefühle berichten. Die Ergebnisse wurden aufgezeichnet und abschließend nach bestimmten Kriterien ausgewertet zum Beispiel in Hinblick auf Depressionen und Selbstmitleid.

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Scheidung durch Google Streetview

G. Cheat View Scheidung
G. Cheat View Scheidung

Stellen Sie sich vor: eine gute britische Ehefrau entdeckt an ihrem heimischen Computer die Faszination des Internet-Dienstes Google Street View. Als sich die Lady auf diese bequeme und unterhaltsame Weise in den Straßen von London umsieht, entdeckt sie eine Person die ihr bekannt vorkommt. Und wirklich, es ist ihr werter Gatte. Doch wo ist er denn da gerade und was tut er da?

So nimmt die Geschichte Ihren Lauf. Die Lady überführt ihren Mann des Fremdgängertums und reicht die Scheidung ein. Als Beweis und Scheidungsgrund wird ein Bild aus dem Internet angegeben… Die Schuldfrage ist geklärt, die Ehe wird geschieden.

Zugegeben, es passierte schon im März 2009 und eigentlich passierte es gar nicht wirklich, denn ein humoristisch begabter Blogger hatte sich diese Geschichte ausgedacht und sie geschickt der britischen Boulevardzeitung „The Sun“ untergejubelt.

Diese stürzte sich in vorbildlich-investigativer Manier auf die vielversprechende Schlagzeile und veröffentlichte einen reißerischen Artikel.

Der zuletzt Lachende war dann natürlich der findige Blogger und die Zeitung war (nicht zum ersten mal), einer Ente aufgesessen. Ob die werte Dame dann auch Ihre Medienkompetenz  nutzte und sich online scheiden ließ, ist nicht kolportiert.

Ich habe die Geschichte hier gefunden und fand Sie sehr amüsant und auf vielschichtige Weise lehrreich! Ich hoffe Ihnen geht es ebenso!

 

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Zitate und Weisheiten zur Scheidung

Zitat Churchill Scheidung
Sogar Winston Churchill hat eine Meinung dazu…

Damit der erste Blogpost nach dem Urlaub nicht zu ernst gerät, möchte ich für Sie daher eine kleine Auswahl von Zitaten und Aphorismen zum Thema veröffentlichen.
Unzählig viele Menschen haben sich schon zum Thema Ehescheidung geäußert und einige dieser Meinungsäußerungen, zumeist von Prominenten oder angesehenen Persönlichkeiten bieben erhalten.
Lebensweisheit, Humor aber auch Sarkasmus und kleine Boshaftigkeiten sind darunter.

Ich wünsche unterhaltsames Schmökern:

Brigitte Bardot
Eine Heirat geht ja furchtbar schnell, aber die Scheidung ist immer so zeitraubend.

Unbekannt
Scheidung ist die Zukunftsform von heiraten und Hochzeit.

Katie Price
„Scheidung ist gut für Kinder. Sie kriegen mehr Weihnachts- und Geburtstags-Geschenke und können öfter auf Urlaub fahren.“

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Küssen verboten – Internationale Eigenheiten im Recht

kussvervot

Küssen verboten – haben schon die Prinzen gesungen aber wussten Sie, dass in vielen Ländern auch noch im 21. Jahrhundert tatsächlich ein Kussverbot besteht?

So herrscht in Japan, Dubai oder Indonesien ein offizielles Kussverbot in der Öffentlichkeit.
Aber auch in Frankreich ist Küssen z.B. auf Bahnübergängen verboten.
Oder in Indien dürfen sich Touristen in der Öffentlichkeit nicht küssen.
Besonders kurios:
Im Bundesstaat Maryland/USA ist Küssen in der Öffentlichkeit von mehr als einer Sekunde verboten, in der Stadt Tulsa (Rhode Island) dürfen Küsse nicht mehr als drei Minuten andauern und im Staat Iowa maximal fünf Minuten.

Noch sinnentleerter dürfte das Verbot in Wisconsin sein, dort darf man sich nicht in Zügen Küssen.

Mehr zum Thema kuriose Kussverbote hier & hier.

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Trennung per SMS oder Email – Zukunft der Scheidung?

sms scheidung

Noch muss in Deutschland eine Ehe vor Gericht geschieden werden.
Doch wie viele Bereiche unseres Lebens habem das Internet und die mobilen Kommunikationstechnologien nicht alles schon revolutioniert?
Denken Sie nur an das Einkaufen, Online-Shopping ist nichts besonderes mehr, soziale Kontakte werden zum Großteil über das Internet gepflegt, Informationen und Nachrichten erhalten viele nur noch aus Digitalen Quellen.
Die „Digital Natives“, die im digitalen Zeitalter Geborenen, sind auf dem Vormarsch und zumindest die Trennung von nicht verheirateten Paaren, findet heute gerne schon mal mit dem Handy, per Email oder über eine Statusmeldung bei Facebook statt.
Glaubt man einer von von Bitcom beauftragten Forsastudie haben bereits mehr als 3 Millionen Deutsche diese technischen Mittel zur Beendigung einer Beziehung genutzt.

Nun, wer weiß schon wohin die Entwicklung gehen wird, Japanische Paare lassen sich von Robotern trauen, warum sollte man sich nicht auch bei Ehescheidungen auf Bits und Bytes verlassen.
Vielleicht sehen wir bald Werbespots im Fernsehen: „Sende Scheidung an die 0190….“ ?

Nun es bleibt zu hoffen, dass uns diese Neuerungen erspart bleiben! Sicher kann man sich aber wohl nicht sein.

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Humorige Entdeckung bei Twitter – Der Ehefrau – Bot

Gustav von Bohlen und Halbach mit Ehefrau Sophie
Früher war alles besser – Gustav von Bohlen und Halbach mit Ehefrau Sophie

Man kann es nicht bestreiten, die neuen Medien bringen kreatives und humoristisches Potential zu Tage das der Welt sonst wahrscheinlich verschlossen geblieben wäre! Eine humorige, wenn auch zugegebenermassen leicht freuenfeindliche Variante ist der Ehefrau-Bot bei Twitter. In unregelmäßigen Abständen äussert sich dieser Twitteraccount im Tonfall einer klischeehaften Ehefrau. Sprüche wie „Bring den Müll runter Schatz“ oder „Jetzt haben noch 3 weitere „Kumpels“ von Dir angerufen und gefragt, ob du morgen mitkommst. Sag den mal endlich, dass du keine Zeit hast.“ lassen ein nahezu realistisches Ehefrau-Gefühl aufkommen.

Vielleicht eine Alternative für geschiedene Ehemänner die nach der Scheidung den täglichen Smalltalk mit der EX vermissen?

Bleibt abzuwarten wann der erste Ehemann-Bot bei Twitter erscheint… „Nein Schatz, ich habe meine Socken nicht da liegen lassen“ … http://twitter.com/Ehefraubot

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Kuriose Scheidungsgründe I – Chinas Immobilienpolitik


Chinesisches Ehepaar in traditioneller Tracht
Foto: Joe Mabel / GPL

Damit, dass die Immobilienreform der chinesischen Regierung für viele einen Anlass zur Scheidung bieten würde, hatte diese wohl nicht gerechnet, als sie am 15. April diesen Jahres neue Bestimmungen für den Erwerb von Zweit- und weiteren Immobilien erließ.

Eigentlicher Zweck dieser Reform war, die Spekulation mit Mehrfachimmobilien, sowie den daraus resultierenden Bauboom zu hemmen und Inflation zu verhindern. So muss für ein Zweithaus nun beispielsweise eine Anzahlung in Höhe von 50 % geleistet werden. Zudem wurde die Verzinsung um 10 % gegenüber dem
Vergleichswert erhöht. Für jede weitere Immobilie sind die Anforderungen noch höher. Dabei wird die Anzahl der Immobilien pro Familie (NICHT pro Familienmitglied) bestimmt.

Diese Vorschriften sind jedoch nicht unumgänglich. Einige Ehepaare möchten sich nun scheiden lassen, um eine weitere Immobilie zu den günstigeren Konditionen einer Erstimmobilie (30 % Anzahlung und bis zu 15 % Zinsersparnis) erwerben zu können. Im Falle der Scheidung gelten die Ehegatten nicht mehr als eine Familie, weshalb dann wieder jeder für sich eine Erstimmobilie erstehen kann. Andernfalls würde das Haus des zweiten Ehegatten als Zweitwohnung der Familie im Sinne der nachteiligen neuen Bestimmungen gelten. Entsprechend größer wäre die finanzielle Belastung. Nachdem der Kauf abgewickelt ist, möchten sie dann wieder heiraten. Andere haben für das ersehnte Zweithaus ihre Hochzeit verschoben.

Dabei ist zu beachten, dass in China sozusagen „Scheidungsfreiheit“ besteht. Wollen beide Ehepartner einvernehmlich die Scheidung, so muss diese gewährt werden. Das ist in Deutschland so nicht möglich. Hier kommt es nicht nur auf den Willen der Parteien an. Die Ehe muss tatsächlich „zerrüttet“ sein. Der günstigere Erwerb einer Zweitimmobilie ist kein tauglicher Scheidungsgrund in diesem Sinne.
Auch ist in der Regel das Trennungsjahr einzuhalten.

Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass Ehe und Familie durch Art. 4 unseres Grundgesetzes, welcher unter anderem gewisse Benachteiligungen Verheirateter verbietet, besonderen verfassungsrechtlichen Schutz genießen. Dank dessen würde eine solche Bevorzugung von unverheiratet Zusammenlebenden (zwei günstige Erstwohnungen) gegenüber Ehepartnern (günstige Erst- und ungünstige Zweitwohnung) in Deutschland von vorne herein eher zweifelhaft erscheinen.

Wie viele chinesische Ehen dieser Wohnungspolitik tatsächlich zum Opfer fallen werden, bleibt abzuwarten.

Quelle zum Thema: http://www.china-observer.de/?x=entry:entry100507-141519
Foto: Joe Mabel / GPL

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Die Welt der Scheidung

… nun ja, jetzt sind es fast 20 Jahre her, dass ich mein zweites Staatsexamen absolviert und meine Tätigkeit als Rechtsanwalt begonnen habe. Zunächst die ersten Lehrjahre angestellt bei einem väterlichen Kollegen in Osnabrück, dann einige Jahre später als selbständiger Rechtsanwalt in Münster. Nachdem ich mich in den ersten Jahren mit einer Vielzahl von Rechtsgebieten auseinandergesetzt hatte, begann ich mich auf das Familienrecht zu konzentrieren. Heute bin ich auf diesem Gebiet schwerpunktmäßig tätig und beantworte täglich alle Fragen zu Trennung, Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen und Scheidung. Nachdem ich nunmehr weit über 1000 Scheidungsverfahren durchgeführt habe, hier also mein erster Blog:

Die Welt der Scheidung

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