Die Top 10 der Scheidungsirrtümer!!!

Zeichen_101.svgNr. 1: Das Gericht regelt alles
Das Gericht regelt nicht alles von selber. Es regelt lediglich den Versorgungsausgleich, d.h. den Ausgleich der während der Ehe erwirtschafteten Rentenansprüche. Alles Weitere, wie Unterhaltszahlungen, Besuchsrechte und Aufenthaltsorte der Kinder werden nur geregelt, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.

Nr. 2: Ich brauche keinen Anwalt
Das Scheidungspaar braucht mindestens einen Anwalt, um die Scheidung durchzuführen und das geht auch nur bei einer einvernehmlichen Scheidung. Sobald es zu Streitereien zwischen den Parteien kommt, sollte sich jeder selber fachlichen Rat beim eigenen Anwalt holen.

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Katholiken werden nach einer Scheidung und Eingehung einer neuen Ehe oft ausgeschlossen; nun reicht die Kirche diesen die Hand

450px-Kath._St._Sola-Kirche_SolnhofenDas Problem: Wiederverheiratete Katholiken konnten bis heute nicht auf Vergebung hoffen, eine zweite Heirat gilt als Sünde. Somit konnten Wiederverheiratete keine kirchlichen Ämter wahrnehmen und waren den Sakramenten ausgeschlossen.

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Der sogenannte Verbund im Scheidungsverfahren

kalenderSollen neben der Scheidung weitere familienrechtliche Probleme oder Fragstellungen im gerichtlichen Verfahren geklärt werden, so bietet sich unter Umständen der sogenannten Verbund an

Vor allem weil Verfahrenskosten (für das Gericht und die Anwälte) gegebenenfalls eingespart werden können, ist der Verbund für viele Mandanten sinnvoll. Eine Krux hat das ganze aber, denn nach § 137 FamFG muss für die Folgesache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung der Antrag bei Gericht eingereicht werden.

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