
Im Fall einer Scheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten die Kinder, die Wohnungen und die Erziehung unter einen Hut zu kriegen.
RA Scheidung - Das Scheidungsblog
was Sie über Scheidung schon immer wissen wollten…
Allgemeine Informationen und Beiträge zum Thema Scheidung
Nr. 1: Das Gericht regelt alles
Das Gericht regelt nicht alles von selber. Es regelt lediglich den Versorgungsausgleich, d.h. den Ausgleich der während der Ehe erwirtschafteten Rentenansprüche. Alles Weitere, wie Unterhaltszahlungen, Besuchsrechte und Aufenthaltsorte der Kinder werden nur geregelt, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Nr. 2: Ich brauche keinen Anwalt
Das Scheidungspaar braucht mindestens einen Anwalt, um die Scheidung durchzuführen und das geht auch nur bei einer einvernehmlichen Scheidung. Sobald es zu Streitereien zwischen den Parteien kommt, sollte sich jeder selber fachlichen Rat beim eigenen Anwalt holen.
Sollen neben der Scheidung weitere familienrechtliche Probleme oder Fragstellungen im gerichtlichen Verfahren geklärt werden, so bietet sich unter Umständen der sogenannten Verbund an
Vor allem weil Verfahrenskosten (für das Gericht und die Anwälte) gegebenenfalls eingespart werden können, ist der Verbund für viele Mandanten sinnvoll. Eine Krux hat das ganze aber, denn nach § 137 FamFG muss für die Folgesache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung der Antrag bei Gericht eingereicht werden.