Erschreckendes Video einer Ehefrau

Handschlag mit dem Killer
Handschlag mit dem Killer

In den USA heuert eine Ehefrau einen Auftragsmörder an, ihren Ehemann zu erschießen. Der Grund war Bequemlichkeit, denn eine Scheidung koste ihr zu viele Nerven und ein Auftragsmord nur 50.000 Dollar. Den Auftragsmord wollte sie von seiner Lebensversicherung bezahlen. Doch der Plan ging schief!

Die Amerikanerin Julia Merlfield wollte ihrem Mann durch die Scheidung nicht das Herz brechen und wollte ihn deshalb töten lassen. Dafür wollte sie einen Auftragskiller engagieren, der ihr „einen sauberen Ausweg aus ihrer Situation bieten würde“. Der britischen Zeitung „Daily Mail“ sagte sie: „So schlimm es sich auch anhört, aber es ist leichter ihn zu töten, als mich von ihm scheiden zu lassen“. Das Problem an ihrem Plan war, dass der vermeintliche Auftragskiller ein Undercover-Polizist war und somit den grausamen Plan aufdeckte und sie vor Gericht zog.

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Gleichstellung der Homo-Ehe spaltet die Union

FamilyEs herrscht Uneinigkeit in der schwarz-gelben Koalition über die Frage, in wie weit homosexuelle Paare gleich behandelt werden sollen.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist für eine Gleichstellung, die unter anderem auch Adoptionsrechte umfassen sollen. Sie begründete dies mit folgender Aussage gegenüber dem „Deutschlandfunk“: „ Ich kenne keine Studie, die sagt, dass es Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aufwachsen, anders geht als Kindern, die in gemischt geschlechtlichen Ehen oder Partnerschaften auch aufwachsen“.

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Kann denn Heirat Sünde sein?

Katholische Kirche - gefangen in der Tradition und Geschichte
Der Schweizer Gardist - Symbol für Tradition und Konservativismus

Ein geschiedener Arzt darf bei Wiederheirat seinen Job behalten!
Was sich wie eine Selbstverständlichkeit anhört und für jeden aufgeklärten und in einem rechtsstaatlichen Land lebenden Menschen eine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist für das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Arztes einer katholischen Klinik nur eine Ausnahme.
So hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Grundsatzurteil entschieden, dass das katholische Arbeitsrecht auch heute noch in das Privatleben der kirchlich Beschäftigten eingreifen darf. Geklagt hatte ein Arzt, der nach seiner Scheidung erneut heiratete und darauf seinen Job verlor. Lediglich aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls hat das Gericht die Kündigung für unzulässig erklärt.
Bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen müssen sich die Arbeitnehmer in der Regel verpflichten, die kirchliche Grundordnung einzuhalten. In dieser Grundordnung heißt es, die Mitarbeiter dürfen in ihrer persönlichen Lebensführung die Glaubwürdigkeit der Kirche nicht gefährden. Als schwerwiegender Loyalitätsverstoß gilt unter anderem der Abschluss einer nach dem Glaubensverständnis der Kirche ungültigen Ehe, da das Kirchenrecht die Auflösung einer Ehe nicht vorsieht.

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Seelenstütze bei Scheidung – Gefahr für Eltern und Kinder

Kinder damals - Familie war stabiler Bestandteil der Kindheit
Familie früher als stabiler Bestandteil der Kindheit

Neben den rechtlichen Aspekten einer Scheidung, welche ich, in meiner Kanzlei und bei Gericht, Tag für Tag erlebe, sollte man auch die psychologischen Auswirkungen nicht vergessen, die es haben kann, wenn sich Partner trennen. Für viele ist dies, insbesondere nach langer Ehe oder Beziehung, ein tiefer Einschnitt.

Plötzlich sind alltägliche Nettigkeiten und Gewohnheiten Geschichte und man muss alleine nochmal von vorne anfangen.
Nicht wenige fallen dann in ein tiefes Loch, Depressionen sind keine Seltenheit. Um diese entscheidende und schmerzhafte Veränderung in Ihrem Leben zu überstehen und neue Kraft zu schöpfen, ist psychologischer Rat sinnvoll. Doch nicht jeder kann oder will sofort die Dienste eines Psychologen oder Therapeuten in Anspruch nehmen. Die Scheu davor ist in unseren Köpfen noch immer weit verbreitet, was, wie ich finde, auch gegenüber dem Berufsstand der „seelisch heilenden Berufe“ nicht immer berechtigt ist.

Hilfsangebote existieren und sollten wenn möglich in Anspruch genommen werden. Neben freiberuflich tätigen Familientherapeuten und Mediatoren, stehen auch instutionelle Angebote zur Verfügung. Kirchliche und weltliche Organisationen wir Profamila leisten in diesem Bereich gute Arbeit.

Doch nicht nur die Partner belastet eine Scheidung. Auch und vor allem für die Kinder ist es eine ungewohnte und belastende Situation. Sie plagen sich mit Schuldgefühlen, stehen zwischen den Elternteilen und müssen, genau wie die Eltern, langsam lernen, mit der neuen Situation umzugehen. Entgegen einiger, diesen Erwägungen folgender, Annahmen hilft es den Kindern aber auch nicht, wenn ein zerstrittenes Paar notgedrungen zusammenbleibt.

Bei der Recherche bin ich über diesen kurzen Hinweis auf einen recht ausführlichen und aktuellen Artikel von Claus Koch in der Zeit-Online zum Thema „Verständnisvolle Scheidungskinder gibt es nicht“ gestoßen.

Die wenig beachtete Kehrseite der Medaille ist allerdings, dass Kinder heute mehr als früher Angst davor haben, dass ihre Eltern sich trennen könnten. Sie kennen ja so viele, bei denen das passiert ist. Selten äußern sie diese Angst direkt, aber sie begleitet sie, zum Beispiel, wenn ihre Eltern sich heftig streiten und in der Hitze des Gefechts einer auch schon mal mit baldigem Auszug droht.
Für diese Angst gibt es einen einfachen Grund: Kinder wollen einfach nicht, dass ihre Eltern sich trennen. Sie wollen, dass ihre Eltern zusammenbleiben, möglichst lange, und aus kindlicher Perspektive am besten: ein Leben lang.

Sicher kann man über die von Koch aufgestellten Behauptungen geteilter Meinung sein, aber
gerade die Diskussion zum Artikel und die Erfahrungen von Betroffenen, die dort geschildert werden zeigen, wie unterschiedlich das Erleben und das Verarbeiten der Trennung der Eltern sein kann.

Sollten auch Sie von Trennung oder Scheidung betroffen sein, wünsche ich ihnen einen langen Atem, sowie viel Kraft und Hoffnung und schließlich einen guten Neuanfang.

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Scheidung als Kündigungsgrund in der Katholischen Kirche


Kirchenrecht – ist das noch zeitgemäß?

Nicht jedem ist bekannt, dass es den Kirchen in Deutschland erlaubt ist, abweichend vom gültigen Arbeitsrecht, Ihr eigenes kirchliches Recht, auch bei Arbeitsverträgen, anzuwenden.

Man mag dies für antiquiert halten, aber so ist immer noch die geltende Rechslage und die versetzt Kirche und kirchliche Arbeitgeber immer noch in die Lage in einer Art und Weise auf private Aspekte Einfluss zu nehmen, über die man durchaus den Kopf schütteln kann.

Erst vor kurzem ging der Fall eines Chefarztes durch die Öffentlichkeit, der aufgrund der Wiederverheiratung nach Scheidung, von seinem Arbeitgeber, einer katholischen Klinik, gekündigt wurde.

Kollege Wolf J. Reuter hat sich hierzu streitbar in seinem Blog geäußert.

Nun berichtet die Frankfurter Rundschau dass das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt hat.

Auch ein zweimal verheirateter Mediziner darf in einem katholischen Krankenhaus weiter therapieren: Das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht erklärte am Donnerstag die Kündigung eines Chefarztes für unwirksam. Er hatte nach einer Scheidung erneut geheiratet. Damit habe er gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen, argumentiert sein Arbeitgeber.

Grundsätzlich bestätigte das Gericht allerdings die Wirksamkeit katholischer Arbeitsverträge. Aber in der beklagten rheinischen Klinik waren weitere Ärzte beschäftigt, die in zweiter Ehe verheiratet sind und denen nicht gekündigt wurde. Auch sie hatten den Vertrag mit geltendem kirchlichen Arbeitsrecht unterschrieben. Mit einem Unterschied: Diese Männer sind evangelisch.

Zum Glück für den Arzt ließ das LAG dieses Argument, trotz der Heranziehung des Markusevangeliums als Beweis, nicht gelten.

Wenn diese Norm in allen Verträgen steht, muss ihre Verletzung auch gleich behandelt werden

entschied der Vorsitzende Richter Wulfhard Göttling.

Mit einem freiwilligen Verzicht auf die rechtlichen Privilegien der Kirchen ist wohl in nächter Zeit eher nicht zu rechnen.
Sollte der Gesetzgeber aktiv werden? Was meinen Sie?

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Online-Scheidung in der Kritik – was ist daran?

online scheidung erfahrung kritik
Sind die Mandanten bei Online Scheidungen die Dummen…?

Die in den 90er Jahre eingeführte Möglichkeit sogenannter „Online-Scheidungen“ sieht sich, von Zeit zu Zeit und von berufener Stelle, immer wieder wohlfeiler Kritik ausgesetzt.

Nun betreibe ich selbst verschiedene solche Angebote und es scheint mir angebracht, zu einigen, oft geäußerten Punkten meine Meinung zu äußern.

Der Begriff Online-Scheidung bezeichnet kein gerichtliches Verfahren, sondern steht lediglich für eine vereinfachte und schnellere Kommunikation mit dem eigenen Scheidungsanwalt über das Internet und unter Ausnutzung moderner Kommunikationsmittel.
Anstelle eines persönlichen Termins in der Kanzlei kann ein Teil der Kommunikation und des Schriftverkehrs zwischen Anwalt und den Mandant per E-Mail oder über Online-Formulare erledigt werden.

Die erforderliche persönliche Beratung und Beantwortung spezielle Fragen erfolgt telefonisch und per Mail, sodass die Prozessvorbereitung und Durchführung beschleunigt und dadurch auch kostengünstiger wird.

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