Eltern haben Anspruch auf wohnortnahen Kinderbetreuungsplatz

kinderDas Verwaltungsgericht Köln entschied am 18.07.2013 -19 L 877/13- das der Kinderbetreuungsplatz im städtischen Bereich nicht mehr als 5 km vom Wohnort entfernt sein darf.

Dies wurde in zwei Eilentscheidungen für die Stadt Köln entschieden und die Stadt dazu verpflichtet, den Eltern ab dem 1. August 2013 einen Betreuungsplatz nahe des Wohnortes zur Verfügung zu stellen. Dies gilt aus der Sicht des Gerichts für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Mehr als 5 km darf die Kindertageseinrichtung nicht entfernt sein.

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Der sogenannte Verbund im Scheidungsverfahren

kalenderSollen neben der Scheidung weitere familienrechtliche Probleme oder Fragstellungen im gerichtlichen Verfahren geklärt werden, so bietet sich unter Umständen der sogenannten Verbund an

Vor allem weil Verfahrenskosten (für das Gericht und die Anwälte) gegebenenfalls eingespart werden können, ist der Verbund für viele Mandanten sinnvoll. Eine Krux hat das ganze aber, denn nach § 137 FamFG muss für die Folgesache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung der Antrag bei Gericht eingereicht werden.

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Ein passendes Urteil zum Sommer!

loversDas Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem Urteil (RReg. 3 St 140/78) aus dem Jahre 1980 entschieden, dass das Beobachten eines Liebespaares in der Öffentlichkeit keine Beleidigung darstellt.
Der Fall war folgendermaßen: Das Paar lag an der Isar auf einer Picknickdecke und trug Badebekleidung. Ein Mann beobachtete die Beiden beim Austausch von Zärtlichkeiten. Das Liebespaar fühlte sich durch den Mann belästigt und stellte Strafanzeige wegen Beleidigung.

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Erschreckendes Video einer Ehefrau

Handschlag mit dem Killer
Handschlag mit dem Killer

In den USA heuert eine Ehefrau einen Auftragsmörder an, ihren Ehemann zu erschießen. Der Grund war Bequemlichkeit, denn eine Scheidung koste ihr zu viele Nerven und ein Auftragsmord nur 50.000 Dollar. Den Auftragsmord wollte sie von seiner Lebensversicherung bezahlen. Doch der Plan ging schief!

Die Amerikanerin Julia Merlfield wollte ihrem Mann durch die Scheidung nicht das Herz brechen und wollte ihn deshalb töten lassen. Dafür wollte sie einen Auftragskiller engagieren, der ihr „einen sauberen Ausweg aus ihrer Situation bieten würde“. Der britischen Zeitung „Daily Mail“ sagte sie: „So schlimm es sich auch anhört, aber es ist leichter ihn zu töten, als mich von ihm scheiden zu lassen“. Das Problem an ihrem Plan war, dass der vermeintliche Auftragskiller ein Undercover-Polizist war und somit den grausamen Plan aufdeckte und sie vor Gericht zog.

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Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bleibt auch bei ehebedingtem Arbeitsplatzwechsel bestehen

BüroDer BGH hat in seinem Urteil vom 13.03.2013 -XII ZB 650/11- entschieden, dass der Ehepartner nach der Scheidung einen nachehelichen Unterhaltsanspruch hat, wenn der Ehepartner währende der Ehe ehebedingt seinen Arbeitsplatz wechselt und dadurch einen Nachteil erleidet.

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Keinen Anspruch auf Rückführung des Kindes nach Zustimmung zum Umzug ins Ausland

von Tom und Katrien
von Tom und Katrien

Nach der Zustimmung zum Umzug seiner 2 ½ jährigen Tochter nach Deutschland hat der Kindsvater keinen Anspruch auf Rückführung nach Italien gemäß den Vorschriften des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ). Dies entscheid das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 4.06.2013 -11 UF 95/13-. 

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Ehemann haftet nicht für Teilnahme seiner Ehefrau an einer Internettauschbörse

Copyright

Sobald die Ehefrau des Anschlussinhabers an einer Tauschbörse teilnimmt und dabei eine Urheberrechtsverletzung begeht, haftet der Anschlussinhaber nur, wenn er seine Pflicht zur Überwachung verletzt hat. Allerdings hat der Ehemann ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Urheberrechtsverletzung keine Kontrollpflicht gegenüber der Ehefrau. So entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main; Beschluss vom 22.03.2013 – 11 W 8/13 -.

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Gleichstellung der Homo-Ehe spaltet die Union

FamilyEs herrscht Uneinigkeit in der schwarz-gelben Koalition über die Frage, in wie weit homosexuelle Paare gleich behandelt werden sollen.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist für eine Gleichstellung, die unter anderem auch Adoptionsrechte umfassen sollen. Sie begründete dies mit folgender Aussage gegenüber dem „Deutschlandfunk“: „ Ich kenne keine Studie, die sagt, dass es Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aufwachsen, anders geht als Kindern, die in gemischt geschlechtlichen Ehen oder Partnerschaften auch aufwachsen“.

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