
Es ist die Promitrennung des Jahres: Zwischen Tom Cruise und Katie Holmes ist es aus. Doch woran ist das Liebesglück gescheitert? Wie die Klatschpresse jetzt breit berichtet, ist Scientology Schuld. Holmes befürchtete nämlich, dass ihre Tochter Suri durch Cruise vollends in den Sog der Sci-Fi-Sekte geriete. So soll Mister Mission Impossible der gemeinsamen Tochter verboten haben, eine normale Schule zu besuchen. Sie sollte vielmehr von Scientology-Anhängern unterrichtet werden. Jetzt hat Holmes das alleinige Sorgerecht beantragt. Das wirft die Frage auf: Dürfen Eltern, die überzeugte Anhänger eine dubiosen Sekte sind, das Sorgerecht entzogen werden? Ist es vielleicht sogar die Pflicht von „Vater Staat“, zum Wohl des Kindes das Sorgerecht einem oder beiden Elternteilen zu entziehen?
Ausgangspunkt im deutschen Recht ist, dass das Familiengericht das Sorgerecht ganz oder teilweise entziehen kann, wenn andernfalls das körperliche oder geistige Wohl des Kindes gefährdet ist. Nur weil die Eltern dem Kind aber eigenwillige Ansichten vermitteln, bedeutet das nicht, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Immerhin kann man trefflich über Religion und Weltanschauung streiten, und wo kämen wir hin, wenn sich der Staat zum Richter über „gute“ und „schlechte“ (Nach-)Lebensansichten aufspielen würde! Dementsprechend sind die Gerichte auch sehr zurückhaltend, das Sorgerecht für Kinder aus dem einzigen Grund einzuschränken, dass ein Elternteil Mitglied in einer Sekte ist: So hat die Rechtsprechung mehrmals entschieden, dass die bloße Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas nicht das Kindeswohl gefährdet (OLG Düsseldorf 6 UF 198/98; OLG Hamburg 15 UF 215/94). Das Kindeswohl kann es sogar gerade gebieten, mit Sekten in Kontakt zu treten, wenn diese eine wichtige Rolle im Leben der Familie einnehmen: So ist dem Kind der Umgang mit den Großeltern, die zu den Zeugen Jehovas gehören, genauso zu gestatten wie die Teilnahme an Sektenveranstaltungen, wenn Eltern Mitglieder dieser Sekte sind (AG Osnabrück 69 F 173/04 SO, 69 F 173/04). Bedeutet das also einen Freibrief an die Sekten, naive Kinder hemmungslos zu indoktrinieren? Mitnichten. Das OLG Karlsruhe hat vielmehr entschieden, dass die Religionsfreiheit dort ihre Grenze findet, wo Kinder völlig vereinnahmt und jeder Entscheidungsmöglichkeiten beraubt, oder sonst Entwicklungs- oder Eingliederungsschwierigkeiten festgestellt werden (2 (20) UF 106/01).


Laut einem Artikel der Berliner Zeitung entdeckten Wissenschaftler des