Scheidung wegen gefälschter Mitgift

MitgiftFür den Mann hat es zwölf geschlagen: Der Ehemann aus dem Golf-Emirat Dubai schenkte seiner Frau bei der Hochzeit eine gefälschte Armbanduhr und nun will sie die Scheidung. Wie die Zeitung „Gulfnews“ online berichtete, war der vermeintliche Luxusartikel Teil der Mitgift. Die Hochzeit war gerade mal ein halbes Jahr her, da brachte die frisch Vermählte die Uhr zur Reparatur, wobei der Uhrenmacher feststellte, dass es sich um ein Imitat handelt. Neben einer Auflösung der Ehe fordert die Frau eine Entschädigung in Höhe von umgerechnet rund 150.000 Euro. Soviel wäre die echte Chopard-Uhr den Angaben zufolge wert gewesen.

http://www.sz-online.de/nachrichten/frau-verlangt-die-scheidung-wegen-gefaelschter-uhr-2582816.html

 

 

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Scheidung im Islam

Berichte aus der religiös und erzkonserativ geprägten Gesellschaft in Pakistan sind erschreckend. Es herrschen unmenschliche Zustände in Bezug auf die Ehe. Laut den Medien wurden im letzten Jahr über 8.000 Frauen von ihren Ehemännern getötet, weil sie die Scheidung einreichen wollten.

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Was passiert mit dem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten nach der Scheidung?

Durchschnittlich hält eine Ehe in Deutschland 14 Jahre und 2 Monate, bevor sie vor dem Familiengericht geschieden wird. Nur was passiert mit dem gemeinschaftlichen Testament?
Scheitert die Ehe und führt der Weg zum Familiengericht, müssen sich die Ehepartner neben den bekannten Scheidungsfolgen gemeinschaftliches Testament bei Scheidungwie Zugewinnausgleich, Umgangsrecht und Versorgungsausgleich auch Gedanken bezüglich ihrer gemeinsam beschlossenen Erbfolgeregelung machen.

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Scheidungskosten sind steuerlich absetzbar

Paul Schubert
Foto Überweisung Finanzamt: Paul Schubert

Die Kosten, die bei der Scheidung im gerichtlichen Scheidungsverfahren enstehen, können steuerlich abgesetzt werden. Nach dem Urteil des Finanzgerichts in Düsseldorf (Az.: 10 K 2392/ 12 E) können diese als außergewöhnliche Belastung steuerlich angeführt werden.

Die Richter begründeten dies damit, dass eine Scheidung ein gerichtliches Verfahren zwingend mit sich zieht und sich die Ehepartner den Anwaltsgebühren und Gerichtskosten nicht entziehen können. Außerdem zählen zu den steuerlich absetzbaren Ausgaben sogenannte Scheidungsfolgesachen, wie z. B. Unterhaltsansprüche oder der Zugewinnausgleich.

Weiterhin ist zu beachten, dass als Voraussetzung eine gewisse Zumutbarkeitsgrenze überschritten worden sein muss. Diese entsteht jährlich neu und hängt von der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Zahl der Kinder ab. Es ist also von Fall zu Fall unterschiedlich, wann die Zumutbarkeitsgrenze erreicht ist und die Belastungen steuerlich absetzbar sind.

Allerdings gibt es weiterhin die Einschränkung, dass bei einer  außergerichtlichen Einigung die Anwaltsgebühren nicht steuerlich absetzbar sind, da erst gar keine gerichtlichen Kosten anfallen.

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Wenn nicht erst der Tod scheidet – Auswirkungen der Scheidung auf das Erbrecht

erbrecht-scheidungStatt „bis das der Tod Euch scheidet“ kommt die Scheidung von Ehegatten nicht selten schon vor dem Tod. Die erbrechtlichen Folgen einer Scheidung sind dabei nicht leicht zu durchschauen. Bereits bei der Errichtung von Testamenten sowie im Vorfeld einer Scheidung können jedoch wichtige Maßnahmen getroffen werden, um das eigene Erbrecht oder das von Angehörigen zu sichern.

Das gesetzliche Ehegattenerbrecht vor und nach der Scheidung

Mit der Heirat wird der Ehegatte gesetzlicher Erbe. Durch die Scheidung verliert er dieses gesetzliche Erbrecht und ist auch nicht mehr pflichtteilsberechtigt.

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Facebook als Scheidungsgrund

Scheidung wegen unveränderten Facebook-Beziehungsstatus nach der Hochzeit

Immer häufiger gibt es Scheidungen, bei denen die digitale Welt, insbesondere soziale Netzwerke eine Rolle spielen. Vor Kurzem reichte eine Inderin, nach nur zwei Monaten Ehe die Scheidung ein, weil ihr Ehemann nach der Hochzeit seinen Online-Beziehungsstatus bei Facebook nicht geändert hatte. Die junge Inderin und gelernte IT-Expertin erklärte, dass sie ihrem Mann nicht vertrauen könnte, wenn dieser noch nicht mal öffentlich bei Facebook seine Ehe bekannt geben würde.

Zu seiner Verteidigung brachte der Ehemann vor, dass er nach der Hochzeit zu viel Stress mit der Familie und seinem Geschäft gehabt hätte und deswegen keine Zeit gefunden hätte, um seinen Facebook-Beziehungsstatus zu ändern. Trotzdem besteht seine Ehefrau weiterhin auf eine Scheidung. Sie sieht in dem unveränderten Beziehungsstatus bei Facebook einen Vertrauensbruch und eine Verleumdung ihrer Ehe.

Dies ist allerdings nur ein Einzelfall. Facebook wurde als alleiniger Scheidungsgrund bisher nur selten angegeben. Dennoch steigt die Zahl der Scheidungen, bei denen die Sozialen Netzwerke zumindest eine Rolle spielen rapide an. So könnte man Facebook als virtuellen Unruhestifter in Ehen bezeichnen. Typische Beispiele hierfür sind das Entdecken von offenherzigen Partyfotos oder Flirtnachrichten seines Ehepartners innerhalb des sozialen Netzwerkes. Solche Entdeckungen können nicht selten zu einer Ehekrise führen.

In den USA macht sich Facebook bereits als Ehekiller einen Namen. 81 Prozent der Anwälte einer Rechtsanwaltskammer gaben an, dass sie einen enormen Anstieg von Scheidungsfällen beobachtet hätten, bei denen Facebook eine Rolle spielte. Ein Drittel der 5.000 Scheidungen, die im letzten Jahr bei der britischen Agentur Divorce-Online eingereicht wurden, erwähnten Facebook zumindest. Der Geschäftsführer, Mark Keenan erklärte: „Leute treffen bei Facebook auf ehemalige Partner, was oft harmlos anfängt, aber später zu Ärger führen kann. Wer eine Affäre sucht oder mit dem anderen Geschlecht flirten will, der ist bei Facebook am richtigen Ort.“

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Nach der Scheidung Versicherungsschutz nicht vergessen

Nach der Scheidung müssen nicht nur die Renten aufgeteilt werden, sondern auch die Versicherungen neu geprüft werden.

Eigentum, Kinder und Unterhaltsansprüche – sind womöglich die häufigsten Themen worüber sich die Scheidungspaare Gedanken machen. Allerdings ist es auch unbedingt nötig, sich unmittelbar nach der Scheidung um die Versicherungen zu kümmern, was bei all dem Stress und den Unannehmlichkeiten einer Scheidung nicht selten in Vergessenheit gerät.

Bis zur Scheidung reichen Versicherungsverträge für beide Partner, auch wenn sie bereits getrennt leben. Aber schon mit dem Tag der rechtskraft Scheidung kann nur noch der Versicherungsnehmer den bisherigen Vertrag weiterführen.

So endet für den Partner, der nur mitversichert war z.B. der Schutz der gemeinsamen Privathaftpflichtversicherung. Zwar ist dieser Schutz gesetzlich nicht vorgeschrieben, sollte aber in keinem Haushalt fehlen. Darum sollten beide Partner nach der Scheidung – oder um weitere Streitigkeiten zu vermeiden, schon vor der Scheidung – eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

Auch andere Privatversicherte brauchen neuen Versicherungsschutz z.B. wenn der eine Ehepartner Beamter war und der andere dadurch Anspruch auf Beihilfen zu Gesundheitsausgaben hatte. Die Partner sollten außerdem klären, wer künftig der Bezugsberechtigte für Versicherungsverträge, wie beispielsweise für Berufsunfähigkeitsversicherungen, Risikolebens- oder Unfallversicherungen ist.

War z.B. die Frau bisher über die gesetzliche Krankenversicherung des Mannes mitversichert und musste keinen eigenen Beitrag zahlen, muss die Krankenkasse unmittelbar nach der Scheidung über die neue Situation informiert werden, damit die Familienversicherung endet.Mit Rechtskraft der Scheidung muss eine freiwillige Versicherung beantragt werden. Für alle Ehepartner die zuvor selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, ändert sich hingegen nichts.

Es bleibt nur jedem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepaar zu raten, sich frühzeitig um die Versicherungen zu kümmern, um sich Ärger und unnötige Kosten zu ersparen.

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Scheidungsquote von 40 % – Glauben die Deutschen noch an die Liebe fürs Leben?

Ob die Deutschen in einem Land mit einer Scheidungsquote von fast 40 % noch an die Liebe fürs Leben glauben? Genau das erforschte das Institut für Demoskopie Allensbach anhand einer Umfrage. Das erstaunliche Ergebnis: Eine Mehrheit von zwei Dritteln der insgesamt 1.800 Befragten glaubt fest an die Liebe fürs Leben.

Für Renate Köcher, Geschäftsführerin von Allensbach ergibt sich aus der Umfrage ein Widerspruch: „Heute sind weniger Menschen bereit, eine glückliche Beziehung aufrecht zu erhalten als früher.“ Ihrer Meinung nach ermutige vor allem die zunehmende finanzielle Unabhängigkeit der Frauen zur Trennung.

Darüber hinaus nimmt nach Allensbach auch die Zeit der Medien großen Einfluss auf die Partnerschaft. Die Medien und vielfältige Kontaktbörsen im Internet führen oft auch glückliche Partnerschaften in Versuchungen, die es früher in diesem Umfang nicht gab. „Die Frequenz neuer Kontakte ist viel höher. Das stellt Paare stärker auf die Probe.“, sagt Köcher.

So fragt sich jeder Vierte, ob sich nicht doch ein besserer Partner finden ließe. Vom Singleleben halten die Deutschen hingegen eher wenig. Von den rund 30 % Singles sind es lediglich 10 % aus Überzeugung. Demnach gilt die Ehe trotz zunehmenden Scheidugen nicht als Auslaufsmodell.

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Erste Scheidung übers Iphone

iPhone Scheidung
iPhone Scheidung

In einer Zeit der zunehmenden Technisierung und steigender Scheidungsrate, sollte es kaum verwundern, dass es unter den vielseitigen ca. 500.000 sogenannten Apps für Smartphones und Tabletcomputer nun auch eine Scheidungs-App gibt.

Ein Düsseldorfer Anwalts-Team hat die erste Scheidungs-App entwickelt, mit dem Ziel die Scheidung durch moderne Technik zu erleichtern. Demnach soll die Scheidung mit Hilfe der Scheidungs-App nun schneller und unkomplizierter werden.

Die neue App mit dem Namen „Meine Scheidung“ ist bereits zum kostenlosen Download im Apple-AppStore erhältlich. Mit wenigen Klicks auf den Touchscreen des Iphones soll der bürokratische Weg eines Scheidungsverfahrens verkürzt werden. Angeblich hat sich nun schon ein erstes Paar mit der neuen Scheidungs-App scheiden lassen. Offen bleibt, ob sich die Scheidungs-App in Zukunft etablieren wird.

In Konkurrenz zur Scheidungs-App steht die sogenannte Online Scheidung, die ein vergleichbares Angebot bietet. Ähnlich wie bei der Scheidungs-App, wird bei der Online Scheidung, der Scheidungsantrag über das Internet gestellt und der Kontakt zum Rechtsanwalt verläuft größtenteils per E-Mail.

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„Scheidungs-Gen“ entdeckt – Ist Scheidung erblich?

Laut einem Artikel der Berliner Zeitung entdeckten Wissenschaftler des Stockholmer Karolinska Instituts das sogenannte „Scheidungs-Gen“. Dieses bestimmt die Neigung eines Menschen sich häufig oder weniger häufig zu trennen. Demzufolge wäre die Geneigtheit zur Trennung oder Ehescheidung genetisch veranlagt.

Durch diese Erkenntnis wäre das erste Mal, ein Zusammenhang zwischen der menschlichen DNA und unserer Beziehungsfähigkeit nachgewiesen.

Hierzu entwickelten die Forscher eine Studie, in der sie über 1.800 Frauen und dessen Beziehungen analysierten. Es stellte sich heraus, dass Frauen, welche das „Scheidungs-Gen“ in sich trugen, sich wesentlich häufiger trennen als Andere. Diese Frauen hätten meist auch schon zu Beginn der Beziehung ein Problem gehabt, sich zu binden.

Die Forscher fanden heraus, dass das „Scheidungs-Gen“ den Hormonhaushalt der Frau so verändert, dass ihr Körper Oxytocin, das sogenannte „Kuschel-Hormon“ nicht mehr richtig verarbeiten kann. Dieses Hormon bewirkt, dass sich die Frau in der Nähe ihres Partners geborgen fühlt. Frauen mit dem „Scheidungs-Gen“ können sich, aufgrund des veränderten Hormonhaushalts nur schwer an ihren Partner binden.

Doch auch falls sich diese These bestätigt, gibt es Hoffnung:
Denkbar wäre ein vorehelicher Gen-Test, der die Heiratswillige auf Ihre Neigung zur Ehescheidung hin testet. Theoretisch könnten die Forscher auch eine Pille für das Eheglück entwickeln, die bei Frauen mit dem „Scheidungs-Gen“ das „Kuschel-Hormon“ fördert.

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