Eltern haben Anspruch auf wohnortnahen Kinderbetreuungsplatz

kinderDas Verwaltungsgericht Köln entschied am 18.07.2013 -19 L 877/13- das der Kinderbetreuungsplatz im städtischen Bereich nicht mehr als 5 km vom Wohnort entfernt sein darf.

Dies wurde in zwei Eilentscheidungen für die Stadt Köln entschieden und die Stadt dazu verpflichtet, den Eltern ab dem 1. August 2013 einen Betreuungsplatz nahe des Wohnortes zur Verfügung zu stellen. Dies gilt aus der Sicht des Gerichts für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Mehr als 5 km darf die Kindertageseinrichtung nicht entfernt sein.

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Der sogenannte Verbund im Scheidungsverfahren

kalenderSollen neben der Scheidung weitere familienrechtliche Probleme oder Fragstellungen im gerichtlichen Verfahren geklärt werden, so bietet sich unter Umständen der sogenannten Verbund an

Vor allem weil Verfahrenskosten (für das Gericht und die Anwälte) gegebenenfalls eingespart werden können, ist der Verbund für viele Mandanten sinnvoll. Eine Krux hat das ganze aber, denn nach § 137 FamFG muss für die Folgesache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung der Antrag bei Gericht eingereicht werden.

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Ein passendes Urteil zum Sommer!

loversDas Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem Urteil (RReg. 3 St 140/78) aus dem Jahre 1980 entschieden, dass das Beobachten eines Liebespaares in der Öffentlichkeit keine Beleidigung darstellt.
Der Fall war folgendermaßen: Das Paar lag an der Isar auf einer Picknickdecke und trug Badebekleidung. Ein Mann beobachtete die Beiden beim Austausch von Zärtlichkeiten. Das Liebespaar fühlte sich durch den Mann belästigt und stellte Strafanzeige wegen Beleidigung.

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