Die gemeinschaftliche elterliche Sorge der nicht verheirateten Eltern

gemeinsamessorgerechtDie gemeinsame elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind von nicht verheirateten Elternteilen ist anzuordnen, wenn dies nicht gegen das Kindeswohl spricht. So entschied das OLG Brandenburg mit Entscheidung v. 09.02.2016 (AZ: 13 UF 185/15).

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Nach der Scheidung: Wer entscheidet nun, ob das Kind geimpft wird?

ImpfungjEin Streit zweier geschiedener Elternteile darum, wer zu entscheiden habe, ob die Kinder geimpft werden, geht in eine neue Runde: Dieses Mal fanden sich die Beteiligten in einer Revision zum Ausgangsurteil vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. wieder. Wie sah das OLG die Rechtslage?

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Auskunftsanspruch des Vaters über die Entwicklung seines Kindes?

Auskunft

Angenommen ein Vater ist weder sorgeberechtigt noch hat er ein Umgangsrecht. Kann er dennoch einen Auskunftsanspruch haben, um sich darüber informieren zu können, wie sich seine Tochter entwickelt? Diese Frage musste sich nun das OLG Hamm in einem Verfahren stellen.

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Können die Schwiegereltern die Zuwendung nach der Scheidung zurückfordern?

GeldgeschenkeZu Beginn einer Ehe der ist es manchmal der Fall, dass sich die Schwiegereltern finanziell großzügig erweisen. Sie wollen dem jungen Eheglück finanziell auf die Beine helfen. Doch können die Schwiegereltern diese Hilfe im Scheidungsfall zurückfordern? So ist es in einem Fall des OLG Bremen geschehen.

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Wer darf entscheiden, ob die Kinder geimpft werden?

Die Entscheidung darüber, ob die Kinder geimpft werden, kann zu Ärger führen. Gerade die Risiken und Nebenwirkungen der Impfungen sorgen für Diskussionsstoff. Wer die Entscheidung, die Kinder gegen Krankheiten zu impfen, treffen darf, entschied nun das Amtsgericht Darmstadt mit Beschluss v. 11.06.2015 (Az.: 50 F 39/15 SO) in einem entsprechenden Fall.

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Unterhalt für das Kind, obwohl der Vater zeugungsunfähig ist?

 

Zeugungsunfähige Männer müssen später Unterhalt für ein Kind zahlen, das aufgrund künstlicher Befruchtung der Lebensgefährtin durch Fremdsperma gezeugt wurde, wenn sie die künstliche Befruchtung akzeptiert haben und sich bereit erklärten, für das Kind zu sorgen. Dies entschied der BGH am 23.9.2015 (AZ: XII ZR 99/14).

 

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Teurer Seitensprung: Keine Unterhaltspflicht nach heimlichen Verhältnis?

 

Keine Unterhaltspflicht nach heimlichen Verhältnis

Ehepartner, die ein außereheliches Verhältnis in Form einer Affäre haben und sich anschließend vom Ehepartner trennen, haben unter Umständen keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dies entschied das Amtsgericht Oranienburg (AZ: 36 F 115/12).

 

 

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Nix mit „Herdprämie“ statt Kita?

Bundesverfassungsgericht, Verhandlung II. Senat

Bundesverfassungsgericht hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt zurzeit über die Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes. Das Land Hamburg hatte gegen das Gesetz geklagt, das von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung unter Drängen von der CSU im August 2013 eingeführt wurde.

Das Betreuungsgeld wird an Eltern von Kindern im 15. bis zum 36. Lebensmonat gezahlt, die ihre Kinder nicht in eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte oder zu einer Tagesmutter geben. Zurzeit erhalten ca. 400.000 Familien in Deutschland das Betreuungsgeld.

Damit könnte jedoch demnächst bald Schluss sein. Die Richter hatten in der mündlichen Verhandlung am 14.04.2015 bereits erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.

Zum einen könnte der Bund bereits nicht zuständig  zum Erlass des Gesetzes gewesen sein (sog. Gesetzgebungskompetenz). Die Kinderbetreuung fällt nämlich in den Bereich der öffentlichen Fürsorge. Hier darf die Bundesregierung nur Gesetze erlassen, wenn die Regelung „zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich“ ist, d.h. wenn es dem Ausgleich von bestehenden Ungleichgewichten zwischen den einzelnen Regionen in Deutschland dient. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Kita-Plätze in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich stark ausgebaut worden wären. Ein solches Ungleichgewicht lässt sich aber tatsächlich nur schwer nachweisen.

Zum anderen habe das Gesetz auf Frauen und Männer unterschiedliche Auswirkungen. Es festige  bestehende Rollenbilder und verstoße so gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz. Mütter würden dadurch vom Berufsleben fern gehalten und „an den Herd gefesselt“ (deswegen auch „Herdprämie“).

Zwar wird in Karlsruhe noch verhandelt und bis zum endgültigen Urteil wird noch einige Zeit vergehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Eltern in Zukunft kein Betreuungsgeld mehr erhalten ist jedoch relativ hoch. Für diejenigen Eltern, die ihr Kind dennoch weiter zu Hause betreuen wollen, würde dies eine finanzielle Einbuße von 150 Euro pro Monat bedeuten. Wer einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter bekommt muss für diesen zwar auch bezahlen (die Kosten variieren je nach Gemeinde und Zahl der Kinder), hat dafür aber auch wieder mehr Zeit zu Arbeiten.

 

Quellen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-015.html

http://www.sueddeutsche.de/politik/verhandlung-in-karlsruhe-verfassungsgericht-bezweifelt-rechtmaessigkeit-von-betreuungsgeld-1.2435156

http://www.netmoms.de/magazin/kinder/kindergarten/kosten-fuer-den-kindergarten/

 

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