BGH: Rechtswidriges Adoptionsverfahren bei Samenspende

Adoptionsverfahren gestopptBGH: Rechtswidriges Adoptionsverfahren bei Samenspende: Will die eingetragene Lebenspartnerin der Mutter deren Kind adoptieren, muss der Samenspender am Adoptionsverfahren beteiligt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Februar einen Fall zu entscheiden, bei dem die eingetragene Lebenspartnerin einer Mutter deren Kind adoptieren wollte. Das Kind wurde durch eine private Samenspende gezeugt und kam im November 2010 zur Welt. Daraufhin hatte die Lebenspartnerin der Mutter einen Antrag auf Annahme des Kindes (Adoptionsantrag) gestellt. Dabei legte sie jedoch keine Zustimmungserklärung des leiblichen Vaters vor, obwohl ihr Name Aufenthaltsort bekannt waren. Als Grund führte sie an, dass der Vater darum gebeten habe, unbekannt zu bleiben. Mangels Zustimmung des Vaters hatte das Amtsgericht den Antrag jedoch zurückgewiesen.

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Hartz IV: Anschaffung einer Waschmaschine gehört nach Trennung vom Partner zur „Erstausstattung“

waschmaschineFall

Die 1954 geborene Klägerin nutzte bis zum Jahr 1987 mit ihrem Ehemann eine Waschmaschine, bis diese dann defekt war.

Nach der Scheidung konnte die Klägerin die Waschmaschine ihres neuen Lebenspartners nutzen. Nach der Trennung von diesem im Jahr 2004 hatte die Klägerin keine Waschmaschine mehr in der Wohnung, sondern nutzte einen Waschsalon.

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