Eine Trennung zu verarbeiten, ist selten leicht.
(Ein Gastartikel von Heike Steiner)
Eine Trennung zu verarbeiten, ist selten leicht. Selbst wenn sich die Ex-Partner schnell über die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten einig sind, hinterlässt der Verlust eines Menschen, mit dem man jahrelang Seite an Seite gelebt, gemeinsame Träume gehegt und vielleicht eine Familie gegründet hat, oft tiefe emotionale Wunden in Herz und Seele. Trennungsschmerz ist neben Tod und Verlust von nahestehenden Verwandten der größte Schmerz, den ein Mensch zu bewältigen hat. Hinzu kommt, dass besonders Frauen, die über weniger finanzielle Mittel verfügen und das gemeinsame Zuhause verlieren, sich noch einmal komplett neu orientieren müssen.
Kommt es zwischen Eheleuten zur Trennung, kommen sie manchmal in Streit darüber, wer die gemeinsame Ehewohnung bekommt. Nicht immer können sich Eheleute gütlich darüber einigen. Denn nicht immer wollen beide – oder einer der Eheleute – ausziehen. Dann, wenn beide die Wohnung für sich beanspruchen und eine Einigung ausgeschlossen erscheint, muss im Zweifel das Gericht entscheiden. Einen solchen Fall hatte das OLG Oldenburg zu entscheiden (Beschluss vom 29.03.17, Az.: 4 UFH 1/17).


